Verbraucherrechte werden von Extraenergie nicht beachtet

Neuss

Ich habe meinen Vertrag mit Extraenergie vor Belieferung widerrufen, wie es gängige Rechtsprechung und Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie ist (s. u.). Dies akzeptiert Extraenergie nicht und lässt mich nicht aus dem Vertrag. Mittlerweile beliefert mich Extraenergie ohne mein Einverständnis mit Strom. Ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle habe ich eingeleitet. Trotz allem schickt Extrastrom Mahnungen und droht trotz dieses schwebenden Verfahrens mit MahnGebühren und Meldungen an Auskunfteien. Weiterhin hat Extrastrom trotz widerrufener Einzugsermächtigung eingezogen.

Dies widerspricht jeglichem Datenschutz, § 28a BDSG und ist verboten, soweit die Forderung nicht anerkannt ist, was sie im Falle eines Widerrufes nicht sein kann. Das ein Unternehmen so mit Verbrauchern und Gesetz umgeht, ist mehr als denkwürdig. AUf Anfragen reagiert Extrastrom auch nicht wirklich. Wenn berhaupt bekommt man lapidare Antworten und Mahnungen, inhaltlich wird auf die Argumente und Recht und GEsetz nicht eingegangen.

Beim Stromvertrag haben Sie ein Widerrufsrecht!

DerBundesgerichtshofhatte unter demAktenzeichen VIII ZR 149/08dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Gefragt wurde, ob in Stromverträgen ein Widerrufsrecht entsprechend der europäischen Richtlinie besteht oder ob dies entsprechend 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht der Fall ist, da Strom eine Ware sei, die zur Rücksendung nicht geeignet sei. Das Verfahren lief gegen die Stadtwerke Aachen. Diese erkannte den Anspruch an, sodass die Frage nicht durch den EuGH beantwortet wurde und auch durch den BGH nicht entschieden wurde.

Die Schlichtungsstelle Energie hat in ihrer Schlichtungsempfehlung vom 20.07.2012 dargelegt, dass nach ihrer Auffassung bei Stromverträgen ein Widerrufsrecht besteht. In der Empfehlung legt die Schlichtungsstelle dar, dass weder der BGH noch der EuGH vorgehabt hätten, das Widerrufsrecht zu verneinen. Es ergäbe sich aus der Auslegung der Richtlinie und des BGB, dass ein Widerrufsrecht bestehen muss.

Das Widerrufsrecht läuft erst mit Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung und dem Erhalt der Ware. Dies bedeutet für Sie, dass Sie stets vor Erhaltder Stromlieferung noch widerrufen können.

Bestell-/Kundennummer: 1359240

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Akzeptanz des Widerruf. Mich so stellen als hätte ich nie einen Vertrag mit Extraenergie, sondern mit meinem eigentlich gewünschten Versorgen

Antwort auf die Beschwerde vom 23.05.2013
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

23.05.2013 | 15:48 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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ExtraStrom bzw. ExtraEnergie ignorieren vorvertraglich und fristgerecht per Einschreiben erhaltene Widerrufe anscheinend systematisch, wie ich aus eigener Erfahrung und Einträgen in diversen Internetforen entnehmen musste.

Aber das ist nur eine der Maschen von ExtraEnergie.

Die verschicken auch erst Mahnungen, ohne überhaupt Rechnungen verschickt zu haben, und geben die unberechtigte Forderung sofort an ihren Komplizen eg factory (Inkassobüro), die dann noch 70 € draufschlagen.

Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.