Heute kaufte ich diesen Rollbraten, der im Verkauf für den Aktionspreis von 4,80 Euro, minus 30% Rabatt im Kühlregal lag. Der alte Preis war mit 5,66 Euro (Kilopreis 5,89 Euro) ausgezeichnet.
Ich musste trotz des Rabattes und der Angabe des Aktionspreises von 4,80 Euro trotzdem 3,96 bezahlen, obwohl ich laut der Angabe 30% vom Aktionspreis, also 3,36 Euro, hätte nur bezahlen müssen.
Nach Nachfrage bei dem Angestellten sagte man mir nur, es sei ein Fehler gewesen, der Preis wurde nicht geändert, und somit die Ware nicht preisgebunden sei, da die Aktion schon ausgelaufen ist. Währt nicht die Aktion so lange, bis die Ware verkauft wird? Man darf dieses Fleisch zum vollen Preis nicht weiter anbieten, denn auch der MDH zu Ende war. Das Etikett und den Kassenbon habe ich aufgehoben.
Auch ist die Sauberkeit und Freundlichkeit in diesem Geschäft nicht gegeben. Es ist auch mehrmals schon vorgekommen, dass Ware falsch ausgepreist oder gar nicht mit Preis versehen in den Verkauf gebracht wurde. Da ich selbst Einzelhandelsverkäufer gelernt habe, weiß ich, dass dies nicht so erlaubt ist. Wenn Ware im Verkauf mit Aktionspreisangabe verkauft wird, dann muss es auch zu diesem Preis trotz Rabatt verkauft werden. Und nicht dass dem Kunden nur gesagt wird, die Ware wäre nicht preisgebunden.
Bitte überprüfen und handeln Sie danach. Ich wäre sehr verbunden, wenn ich eine Empfangsbestätigung von Ihnen bekommen würde.
Mit freundlichem Gruß
Bernd Jung
Meine Forderung an Netto Marken-Discount:
Erstattung von 0,86 Cent
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Unglaublich! Gehen Sie doch woanders einkaufen! Der Kaufvertrag entsteht erst durch Antrag und Annahme an der Kasse, Sie hätten die Ware zu dem Preis ja nicht kaufen müssen.
Wie schon mehrfach erwähnt, besteht kein Anspruch auf falsch ausgepreiste Ware.
Aber jeder Kunde scheint zu "wissen", dass ihm das zusteht!
-Wenn ein Autoverkäufer eine Nullauf dem Preisschild bei einem Wagen von 20 000€ vergißt, bekommt ihn auch niemand für 2000€. -
Und dann verstehe ich nicht die Forderung von 0,86€ sprich 86 Cent, denn die Differenz beträgt 60 Cent und kein bisschen mehr.
Leider kam bis zum Heutigen Tage keinerlei Reaktionen.
So erstmal zu den komentaren. da ich seit 1985 im handel tätig bin weiss ich sehr genau welche rechten und pflichten ein jeder hat!
und heir die antwort des discounters. vielleicht hilft es ja den ein oder ansderen sichj zu wehren auch wenns nur ein paar cent sind. schliesslich müssen wir bürger auch bei diebstahl von 10 cent ne strafe bekommen. recht ist ebend recht!
trotzdem danke für eure komentare die ihr doch bitte in zukunft wohlüberlegt abgeben solltet; )
Sehr geehrter Herr Jung,
erstmal vielen Dank für Ihre E- Mail.
Ich möchte mich bei Ihnen für das Verhalten unserer Mitarbeiterin, sowie für die entstandenen Unanehmlichkeiten bei Ihnen entschuldigen.
Sie haben völlig Recht mit Ihrer Aussage und die Mitarbeiterin hätte Ihnen die Differenz erstatten müssen.
Sicher passieren Fehler, jedoch sollten diese bei uns nicht zu Lasten des Kunden gehen.
Wir haben das Gespräch mit der betroffenen Mitarbeiterin gesucht und den Sachverhalt mit der Mitarbeiterin geklärt, damit Zukunftig solche Fehler nicht wieder entstehen, bzw. so gehandelt wird.
Ich würde Ihnen gern als Entschädigung ein Packet Kaffee oder eine Flasche Wein anbieten.
Wenn Sie damit einverstanden sind, schicken Sie mir bitte noch mal eine kurze Mail, womit ich Sie entschädigen darf, damit ich dieses an die Mitarbeiter weiterleiten kann.
Ich bedanke mich bei Ihnen im vorraus und hoffe, dass ich Sie weiterhin bei uns als Kunden begrüßen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Netto Marken-Discount AG & Co. KG
Industriepark Ponholz 1
93142 Maxhütte-Haidhof