Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 08.05.2013 teilten Sie mir Ihre Preiserhöhung ab dem 01.07.2013 mit. Zugleich wiesen Sie auf das mir zustehende Sonderkündigungsrecht hin.
Ihre AGB lauten wie folgt:
§ 6 (3) Im Fall einer Änderung der Preise hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen.
§ 6 (4) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend.
Mit Fax und einfachem Brief vom 15.05.2013 teilte ich Ihnen mit, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch mache. Mit Ihren Schreiben vom 17.05.2013 bestätigen Sie mir nun eine Kündigung zum 31.01.2014.
Ihr Schreiben vom 17.05.2013 verwundert mich.
Ich wiederhole hiermit, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch mache, und präzisiere, dass ich den Vertrag zum 30.06.2013 kündige.
Ich fordere Sie auf, bis zum 07.06.2013 mir und meinem zukünftigem Stromlieferanten, der Stadtwerken Frankfurt (Oder) GmbH, den Termin 30.06.2013 zu bestätigen.
Sollten Ihrerseits Einwände bestehen, fordere ich Sie auf, mein Schreiben als Verbraucherbeschwerde gemäß § 111a EnWG anzusehen.
Hochachtungsvoll
Bestell-/Kundennummer: Bestellnr. 10322823
Meine Forderung an Stromio:
Kündigung zum 30.06.2013
Antwort auf die Beschwerde vom 23.05.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
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Die Beschwerde ist gelöst. Stromio hat das Sonderkündigungsrecht akzeptiert. Der neue Stromversorger hat die Übernahme bereits termingerecht angekündigt.