Zahlung überschnitten und BFS Inkasso

Amazon.de
Luxemburg

Ich habe am 21.12.2012 bei Amazon etwas für 22,50€ gekauft.

Am 27.12.2012 wurde versucht den Betrag abzubuchen, da das Geld vom Job Center leider einen Tag später kam wurde die Lastschrift zurück gebucht.

Davon bemerkte ich nichts, am 17.01.2013 bis zum 07.02.2013 war ich in den Urlaub geflogen.

Am 23.01.2013 bekam ich eine „Letzte Mahnung“ (das war die 1. / einzigste Mahnung) mit Aufforderung zzgl. 6€ Bearbeitungsgebühren zum 02.02.2013 zu bezahlen. Da ich ja im Urlaub war, konnte ich diese Zahlung nicht veranlassen.

Sobald ich den Brief las, schrieb ich eine Email an Amazon, dass ich im Urlaub war und die Zahlung zum Monatsende tätigen werde. Ich bekam am 14.02 eine Email in der stand, dass ein weiterer Aufschub nicht möglich sei und ich umgehen bezahlen soll. Am 19.02 überwies ich den Betrag von 28,50€ und teilte das per Email Amazon mit.

Am 20.02 bekam ich eine Email: Da trotz mehrmaliger Zahlungserinnerung keine Zahlung Ihrerseits erfolgte, wurde Ihr Kundenkonto nun an unser Inkassobüro überstellt.

Darauf bekam ich von BFS Inkasso einen Brief vom 21.02.2013 mit der Aufforderung 51,40€ bezahlen soll.

Hauptforderung 22,50€

Mahngebühren 6,00€

Zinsen bis 03.03 0,10€

Personenprüfung 7,00€

Kontoführungskosten 2,50€

Inkasso Gebühren 13,30€

Daraufhin teile ich BFS Inkasso mit, dass die Hauptforderung und Mahngebühren schon am 19.02.13 bezahlt wurden.

Ich bekam dann einen Brief mit einer Aufschlüsselung:

darin steht das am 20.02.2013 eine Direktzahlung an Amazon eingegangen sind und am

21.02.2013 1. IKU-Brief 115.144 13,30€

21.02.2013 Kosten Peronen Prüfung 7,00€

15.02.2013 Kontoführungskosten 2,50€

20.02.2013 4,87 prozent zinsen 0,06€

aus 22,50€ vom 01.02.2013 -20.02.2013

Ich solle also noch 22,86 zahlen.

Muss ich diese kosten wirklich tragen, obwohl ich die Hauptforderung und Mahngebühren bezahlt habe?

Meine Forderung an Amazon.de:

Inkasso gebühren nicht zahlen müssen

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 25 Tagen und 2 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ja, sie befanden sich schließlich bereits ab 27.12. in Verzug.