Ich habe am 17.04. ein Paket mit Hermes verschickt. Auf dem Weg zum Empfänger wurde das Paket geöffnet, der Inhalt entwendet und das Paket wurde mit Hermes Paketband wieder verschlossen.
Daraufhin habe ich den Schaden gemeldet und alle von Hermes geforderten Unterlagen bei privatem Versand zur Verfügung gestellt. Ich habe zusätzlich Bilder vom wieder verschlossenen Paket bereitgestellt.
Hermes verlangte in einer darauf folgenden Email zunächst:
- "die bei Zustellung vom Fahrer unterschriebene Schadenanzeigekarte
- eBay-Artikelnummer
- Screenshot der Verkaufs- bzw. Kaufbestätigung (bei einem privaten Internetkauf)"
Da es sich um einen privaten Versand handelt und das Paket keine Beschädigung aufweist (was die Bilder belegen), liegen solche Unterlagen nicht vor. Dies habe ich Hermes jedoch schon in der Schadensanzeige mitgeteilt.
In der letzten Email verlangt Hermes nun einen Kontoauszug, der von meiner Bank abgestempelt werden soll. Da es sich um ein Geschenk handelte, liegt auch das nicht vor.
Es sind nun bereits sechs Wochen vergangen. Hermes hatte bereits zu Beginn alle Unterlagen vorliegen und verlangt immer wieder Unterlagen, die ich nicht vorweisen kann.
Ich bin ratlos und fühle mich von Hermes nicht ernst genommen und hingehalten.
Bestell-/Kundennummer: Hermes Vorgangsnummer: 8935952
Meine Forderung an Hermes Logistik Gruppe Deutschland:
Ersatz des durch den Hermesmitarbeiter entstandenen Schaden
Antwort auf die Beschwerde vom 28.05.2013
Hallo Stefan M.,
wir bitten sehr herzlich um Entschuldigung für die lange Beabreitungszeit.
Ihre Verlustmeldung wird abschließend geprüft.
Sie erhalten inerhalb der nächsten beiden Werktage eine abschließende Nachricht per Mail.
Ihr Hermes Kundenservice
kommentare und trackbacks 4
Diebstahl muss immer angezeigt werden, ohne wenn und aber.
Für manche ist Diebstahl ein Kavaliersdelikt. für manche eben nicht.
"Es ist und bleibt ein Offizialdelikt. "
Das ist wohl richtig.
Nur um dieses Offizialdelikt auch verfolgen zu können, müssen Polizei und Staatsanwalt davon erst mal Kenntnis haben. Dafür ist eine der Vorgesehen Möglichkeiten, die Strafanzeige.
Und je mehr sich davon Ansammeln, um so wahrscheinlicher ist es, das sich, auch bei im Einzellfall Kleindelikten, was mehr tut, als nur eine Akte anlegen, mit Aktenzeichen, für die Versicherung.
Zitat Hermes:
"Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erstatten wir den Schaden mit einem Betrag in Höhe von 106,54 Euro. Diesen Betrag überweisen wir auf das angegebene Konto.
Die Grundlage dieser Regulierung sind die vorliegenden Wertangaben und die Feststellung des Zeitwertes. Dieser wird durch die Anrechnung eines Wertverlustes von 30% im Jahr der Anschaffung und folgend dann 10 % pro begonnenem Jahr ermittelt. "
Das Geld wurde heute überwiesen. Aber die Berechnung des Zeitwertes liegt 20-30€ unter dem Wert, den man beim Verkauf bei eBay etc. bekäme. Eine Frechheit! Ich hab aber einfach keine Lust mehr. Ab jetzt ist Hermes für mich ein rotes Tuch.