Am 04.03.2013 habe ich aufgrund meines beruflich bedingten Umzugs bei Prioenergie fristgerecht gekündigt. Kurze Zeit darauf erhielt ich von Prioenergie auch per Mail die Kündigungsbestätigung. Darin wurde mir auch mitgeteilt, dass ich aufgrund meines Umzugs meinen Vertrag nicht mitnehmen kann.
Nun kam die Schlussrechnung und damit auch die große Überraschung. Denn Prioenergie will nun trotzdem den kompletten Paketpreis einfordern. Zu Erinnerung - nicht ich, sondern die AGBs von Prioenergie sehen vor, dass man bei Umzug den Vertrag nicht mitnehmen kann.
Dieser Schlussrechnung habe ich nun per Einschreibebrief widersprochen, da ich zu keinem Zeitpunkt bei der Hotline über die Warteschleife hinaus gekommen bin. Und schon wieder die nächste Überraschung exakt einen Tag nachdem ich das Einschreiben an Prioenergie abgeschickt habe erhalte ich heute eine Mahnung per Mail inkl. Mahngebühren.
Für mich sieht es so aus, als ob dieses Unternehmen mit der Umzugsklausel zusätzlich Geld verdienen will! Beruflich bedingte Umzüge kommen nämlich heutzutage gar nicht mehr so selten vor.
Es kann nicht sein, dass ich dafür geradestehen muss, dass Prioenergie den Vertrag nicht an meinem neuen Wohnort weiterführen will/kann!
Bestell-/Kundennummer: 1087829
Meine Forderung an Prioenergie:
Erstellung einer korrekten Enabrechnung nach Verbrauch
Antwort auf die Beschwerde vom 29.05.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@prioenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre prioenergie
kommentare und trackbacks 3
"Zu Erinnerung - nicht ich, sondern die AGBs von Prioenergie sehen vor, dass man bei Umzug den Vertrag nicht mitnehmen kann. "
Und die haben Sie ja auch vor Vertragsabschluss auch schön gelesen?
Somit wussten Sie schon damals, das es für Sie im Falle eines Umzugs, zum falschem Zeitpunkt, sehr Ungünstig ist, ein billiges Gaspaket zu kaufen, statt nach Tatsächlichen Verbrauch abrechnen zu lassen. Die Gedanken hätten Sie sich schon damals machen müssen. Denn wie Sie ja selber schreiben:
"Beruflich bedingte Umzüge kommen nämlich heutzutage gar nicht mehr so selten vor. "
Nur vermutet ich mal, das diese trotzdem nicht auf Veranlassung der Gasversorger erfolgen. Und somit können die auch nichts für Berufs bedingte Umzüge.
Außer der Standardantwort ist bisher nichts passiert. Nie wieder werde ich einen Vertrag mit diesem Unternehmen abschließen!
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst