IKEA hat bisher die Fahrtkosten für Garantieumtausch nicht erstattet, trotz mehrfacher E-Mail-Kommunikation.
Fall 1: Garantieumtausch der defekten PAX Regalböden vom 02.02.13 (Retour ID 922509580), Fahrtkosten 22,80 EUR (0,30 EUR je km)
Fall 2: Umtausch Besta Vara Türe (Retour ID 922515962 v. 23. 02.13); die Türe war in der Verpackung erheblich beschädigt. Fahrtkosten 22,80 EUR
Fall 3: Garantieumtausch vom 09.03.13, ein defekter Einbauherd; nach dreimaligem Defekt konnte das Gerät zurückgegeben werden, auf die Fahrtkostenerstattung in Höhe von 22,80 EUR warte ich bis heute.
Der Verkäufer hat gemäß BGB dem Käufer den durch den Mangel entstandenen Schaden (Fahrtkosten zum Ersatzhändler) zu ersetzen.
Meine Forderung an IKEA Deutschland:
Erstattung der Fahrtkosten in Höhe von Gesamt 68,40 EUR
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Ein kleiner Hinweis. Wenn Sie sich auf das BGB berufen, dann sollten Sie auch von Gewährleistung und nicht von Garantie sprechen.
Für Fall 3 warte ich seit Monaten auf die angekündigte Überweisung.
Fahrtkostenerstattung für die anderen Fälle wird abgelehnt.
Fall 2: direkt ein paar Tage nach Kauf
Fall 1: ca. 2 Jahre nach Kauf, Ikea gibt 10 Jahre Garantie auf die Böden
Ich empfehle Ihnen die Lektüre des § 269 Abs. 2 BGB. Dort ist geregelt, wo der Leistungsort beim Kaufvertrag ist. Da Sie keine Angaben über eine Bestellung der Waren über die Ikea Website oder Telefonhotline machen (Fernabsatz), gehe ich davon aus, dass diese im Einrichtungshaus erworben wurden. Das Einrichtungshaus, also der Geschäftssitz des Verkäufers, ist der Leistungsort des Kaufvertrags und somit auch der Leistungsort bei Nacherfüllung. Sie haben schlicht keinen Rechtsanspruch auf eine Erstattung von Fahrtkosten, wenn Sie Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen.
Sollte mit Kauf der Ware eine (übrigens freiwillige) Garantie von Ikea oder einem Dritten abgegeben worden sein, so können sich daraus andere Rechte ergeben. Diese können Sie den Garantiebedingungen entnehmen. Ist darin keine Regelung zu Fahrt- und/oder Transportkosten enthalten, wird auch im Falle einer Garantie kein Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten bestehen.