31.05.2013 | 14:47 Uhr | 626 Views
Meine Stromrechnung von Stromio war 223,61 €.
Ich soll alleine fast 3.000 Kilowatt verbraucht haben. Das kann nicht sein, da ich kaum zu hause bin. Die überprüfen das nicht mal nachIch bin sowas von sauer, das kann sich keiner vorstellen!
Bestell-/Kundennummer: 11199398
Meine Forderung an Stromio:
Ich bitte Sie, mit der Forderung von 67,00 Euro runter zu gehen
Antwort auf die Beschwerde vom 31.05.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 4
Gibt es vielleicht jemanden der bei Ihnen den Strom abzapft oder prüfen Sie, welche Geräte besonders viel Strom ziehen im Standby (wenn auf diesem Modus) oder ältere Geräte? Führen Sie Buch und schreiben sie jeden Monat zum vielleicht 1. auf wie der Zählerstand ist. Haben Sie einen Durchlauferhitzer oder Nachtspeicher oder sonstige Geräte die den langen Winter jetzt genutzt wurden?
Haben Sie bei Vertragsbeginn den korrekten Zählerstand mitgeteilt? Wie lange läuft der vertrag und ist der Neukundenbonus bereits abgezogen, wenn er anfällt? Fragen Sie den Vermieter nach dem Energiepaß fürs Haus, um herauszubekommen, wo die Energiefresser sein könnten. Fragen Sie im Haus nach, ob jemand ähnliche Erfahrungen mit plötzlich erhöhtem Verbrauch gemacht hat. (unabhängig vom Stromanbieter)
Viel Erfolg! :-))
Ich bin etwas irritiert.
Ich habe verzweifelt den Stromanbieter SLEV GmbH gesucht, um bei diesem außergewöhnlich günstigem Angebot dorthin zu wechseln.
Vielleicht kann mir die BF einmal einen Ansprechpartner bennenen?
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ein Stromlieferant rechnet immer nur die ihm bekannten Ablesewerte ab. Diese Werte haben exakt 2 Quellen: zum Lieferbeginn und Lieferende den örtlichen Stromnetzbetreiber und bei Jahresrechnungen den Kunden (als Nutzer des Zählers).
Auch wenn das hier bei reclabox selten so gesagt wird: Die Nachweispflicht obliegt dem Nutzer des Zählers - nicht dem Lieferanten.
Abhilfe verschafft ein Vergleich des Zählerstandes zum Lieferbeginn mit der Schlussrechnung des Altlieferanten - denn diese müssen identisch sein.
Abweichungen bei Jahresrechnungen können nur durch maschinelle Schätzungen auftreten, welche jedoch nur erfolgen wenn der Kunde keinen selbst abgelesenen Zählerstand zum Abrechnungstermin mitteilt.
Fehlerhafte Zählerstände in Schlussrechnungen können ebenso wie bei Lieferbeginn nur vom Kunden selbst über den Netzbetreiber geklärt werden.