Meine Stromrechnung ist auch zu hoch!

Stromio GmbH
Düsseldorf

Meine Stromrechnung von Stromio war 223,61 €.

Ich soll alleine fast 3.000 Kilowatt verbraucht haben. Das kann nicht sein, da ich kaum zu hause bin. Die überprüfen das nicht mal nach

Ich bin sowas von sauer, das kann sich keiner vorstellen!

Bestell-/Kundennummer: 11199398

Meine Forderung an Stromio:

Ich bitte Sie, mit der Forderung von 67,00 Euro runter zu gehen

Antwort auf die Beschwerde vom 31.05.2013
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

10.06.2013 | 12:44 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

bewerten sie die antwort von Stromio GmbH

Gibt es vielleicht jemanden der bei Ihnen den Strom abzapft oder prüfen Sie, welche Geräte besonders viel Strom ziehen im Standby (wenn auf diesem Modus) oder ältere Geräte? Führen Sie Buch und schreiben sie jeden Monat zum vielleicht 1. auf wie der Zählerstand ist. Haben Sie einen Durchlauferhitzer oder Nachtspeicher oder sonstige Geräte die den langen Winter jetzt genutzt wurden?

Haben Sie bei Vertragsbeginn den korrekten Zählerstand mitgeteilt? Wie lange läuft der vertrag und ist der Neukundenbonus bereits abgezogen, wenn er anfällt? Fragen Sie den Vermieter nach dem Energiepaß fürs Haus, um herauszubekommen, wo die Energiefresser sein könnten. Fragen Sie im Haus nach, ob jemand ähnliche Erfahrungen mit plötzlich erhöhtem Verbrauch gemacht hat. (unabhängig vom Stromanbieter)

Viel Erfolg! :-))

Ich bin etwas irritiert.

Ich habe verzweifelt den Stromanbieter SLEV GmbH gesucht, um bei diesem außergewöhnlich günstigem Angebot dorthin zu wechseln.

Vielleicht kann mir die BF einmal einen Ansprechpartner bennenen?

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ein Stromlieferant rechnet immer nur die ihm bekannten Ablesewerte ab. Diese Werte haben exakt 2 Quellen: zum Lieferbeginn und Lieferende den örtlichen Stromnetzbetreiber und bei Jahresrechnungen den Kunden (als Nutzer des Zählers).

Auch wenn das hier bei reclabox selten so gesagt wird: Die Nachweispflicht obliegt dem Nutzer des Zählers - nicht dem Lieferanten.

Abhilfe verschafft ein Vergleich des Zählerstandes zum Lieferbeginn mit der Schlussrechnung des Altlieferanten - denn diese müssen identisch sein.

Abweichungen bei Jahresrechnungen können nur durch maschinelle Schätzungen auftreten, welche jedoch nur erfolgen wenn der Kunde keinen selbst abgelesenen Zählerstand zum Abrechnungstermin mitteilt.

Fehlerhafte Zählerstände in Schlussrechnungen können ebenso wie bei Lieferbeginn nur vom Kunden selbst über den Netzbetreiber geklärt werden.