Am 16.04.2013 haben wir einen Samsung Fernseher für 951,58 Euro bestellt und sofort per Vorkasse bezahlt.
Am 16.04.2013 haben wir einen Samsung Fernseher für 951,58 Euro bestellt und sofort per Vorkasse Versprochen wurde eine Lieferzeit von 3-7 Tagen. Am 23.04.2013 haben wir bei der Hotline nach dem Lieferzeitpunkt nachgefragt und nur schwammige Antworten der unfreundlichen Mitarbeiterin erhalten. Am 24.04.2013haben wir auf Grund der inzwischen erschienenen negativen Bewertungen, die Bestellung widerrufen und nur auf Nachfrage bei der Hotline am 25.04.2013 eine Widerrufsbestätigung erhalten.
Ab dem 15.05.2013 haben wir regelmäßige Anfragen bei der Hotline gemacht oder schriftlich getätigt, wann die Rückzahlung erfolgt. Die Mitarbeiterin, in jedem Fall, die selbe Frau speiste uns mit unfreundlichen nichtssagenden Aüßerungen ab oder beendete sofort das Gespräch, wenn man sich vorgestellt hatte. Schriftliche Ánfragen, die diese Dame verlangte, blieben unbeantwortet. Am 24.05.2013 haben wir alle Unterlagen unserem Anwalt übergeben und werden Strafanzeige wegen Betruges stellen. Das Unternehmen ist äußerst unseriös und die zum Zeitpunkt unserer Bestellung noch guten Bewärtungen führten zur Täuschung.
Bestell-/Kundennummer: 16577
Meine Forderung an I-Cases:
Sortigen Rückzahlung des per Vorkasse geleisteten Betrages
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
"Das Unternehmen ist äußerst unseriös und die zum Zeitpunkt unserer Bestellung noch guten Bewärtungen führten zur Täuschung. "
Wo haben Sie die denn gefunden?
Am 11.06.2013 hat die Firma Maas GmbH den Kaufpreis auf unser Konto erstattet, nachdem unser Anwalt eine Frist bis zum 05.06.2013 gesetzt hatte und mit Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gedroht hat. Die Firma Maas hat nicht wie gefordert an die Kanzlei mit allen anderen geforderten Auslagen und Zinsen bezahlt. Die wird der Anwalt jetzt weiter einfordern. Für uns bleibt dei Firma verbrecherisch.
Am 11.06.2013 hat dei Firma Maas GmbH den Kaufpreis ersattet. Nicht an das Konto der Anwaltskanzlei mit den geforderten Zinsbeträgen und der Erstattung der Kosten der Inanspruchhanme der Kanzlei, wie sie per Gesetz verpflichtet ist, sondern an unser Konto. So wird der Anwalt den offenen Betrag der Auslagen und Zinsen weiter einfordern. Die Maas GmbH bleibt für uns ein betrügerisches Unternehmen. Denn, wenn wir nicht einen Anwalt beauftragt hätten, hätte die Firma nie zurück gezahlt.