Bei meiner Buchung über Fluege.de ist mir ein Fehler unterlaufen: ich habe den falschen Namen für den Reisenden eingegeben - ein sofortiger Anruf bei der Seviscehotline führte zu einer Kulanz-Stornierung sofern ich innerhalb von 24 h neu buche.
Dies tat ich wenige Minuten später bzw. versuchte es, doch die Internetseite funktionierte nicht mehr (alle anderen Seiten konnte ich wie gewohnt besuchen). Ich buchte den exakt selben Flug (nur mit korrigiertem Namen) letztendlich über den PC einer Freundin einen Tag später und erklärte mich bei Unister telefonisch (Callcenter: wenig hilfreich, Kollegin wollte sich darum kümmern, nie wieder von Ihr gehört oder sie erreicht) und schriftlich per E-Mail.
Trotzdem wurde die Stornogebühr in Höhe von 100,- abgebucht. Die machte ich rückgängig (nicht ohne schriftliche Stellungnahme), erhielt allerdings nur erneut eine Zahlungsaufforderung. In dieser Zahlungsaufforderungen bittet Unister darum - sofern ein neuer Flug gebucht wurde - die neue Buchungsnummer per E-Mail zu schicken, damit die Stornierung ohne Kosten erfolgen kann.
Alle nötigen Informationen habe ich mehrfach zugeschickt, ich bekomme keinerlei Reaktion darauf - abgsehen von einer erneuten MAHNUNG! Dieses Vorgehen ist eine solche Dreistigkeit und damit werden sie definitiv nicht durchkommen!
Meine Forderung an Unister:
Erstattung der Stornogbühren von aktuell 115,50
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Danke für den Text!
Werde nicht mehr auf den Webseiten von Unister buchen, bei dem Kundenservice!
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.