Stromio - Rücklastschrift nach Strompreiserhöhung per E-Mail

Stromio GmbH
Düsseldorf

Vorgeschichte: Seit 2010 bin ich Kunde bei Stromio, alle Lastschriften konnten bisher problemlos eingezogen werden.

Den Problemfall möchte ich der Übersichtlichkeit chronologisch schildern.

15.10.2012: Stromio teilt per Brief (Jahresrechnung) den künftigen Abschlag mit.
Im Abschlagsplan ist für den 02.01.2013 ein Abschlag in Höhe von 52,00 EUR notiert.

Zum Jahreswechsel 2012/13 war mein Konto wegen Lohnzahlungsverzug hart an der Dispogrenze, der o. g. Abschlag hätte aber gerade so noch eingezogen werden können.

03.01.2013: Stromio kann eine Lastschrift über 56,00 EUR nicht einlösen

04.01.2013: Ich teile unmittelbar das Lastschrift-Problem (56,00 EUR anstatt 52,00 EUR) per Online-Kontaktformular mit und
weise eine Online-Überweisung des vereinbarten Abschlages in Höhe von 52,00 EUR an.

04.01.2013: Stromio schickt eine schriftliche Mahnung. Posteingang ist der 09.01.2013. Hier gab eine offenbar zeitliche Überschneidung, meine Mitteilung per Online-Kontaktformular wurde noch nicht bearbeitet.
Stromio fordert eine offene Forderung von 56,00 EUR und darüber
hinaus Rücklastschriftgebühren (5,50 EUR) und Mahngebühren (5,00 EUR).

10.01.2013: Ich erläutere unmittelbar per Brief den Sachverhalt und
weise die zusätzliche Gebühren zurück.

08.02.2013: Einen knappen Monat später antwortet Stromioper E-Mail
mit dem Hinweis:

"Am 16.11.2013 haben wir an Sie die Mitteilung über die Erhöhung der EEG-, KWK-und
StromNEV-Umlage zum 01.01.2013 versendet. In diesem Schreiben ist ebenfalls hinterlegt,
dass auf Grund der Umlagenerhöhung der Abschlag auf 56,00 Euro angepasst wird. "

Nun wurde meine Antwortzeit länger, aber offenbar legt Stromio selbst nicht viel Wert auf eine zügige Beantwortung von schriftlichen Eingaben.

21.04.2013: Ich teileper BriefStromio mit, dass ich eine solche Mitteilung auf dem Postweg nicht erhalten. Nach längeren Nachforschungen (u. a. ein Grund für die längere Antwortzeit) finde ich heraus, dass mir Stromio wohl im November 2012
eineE-Mail(in Newsletter-Form) mit einen entsprechendem Anhang geschickt hatte.

Rechtliche Lage: Die Erhöhung der o. g. Umlagen führt gesetzlich erstmal nicht automatisch zu einer Erhöhung des Strompreises.
Somit konnte Stromio selbst die Entscheidung treffen, eine volle/teilweise oder Nicht- Umwälzung auf den Kunden vorzunehmen.
Stromio hat sich für die Umwälzung auf den Kunden entschieden und somit von Ihrer Seite aus eine Erhöhung des Strompreises zum 01.01.2013 vorgenommen.

Laut aktueller Rechtsprechung (OLG Hamm 22.11.2011 - I-19 U 51/11) sind Preiserhöhungen bei Energielieferungsverträgen, welche lediglich per E-Mail versandt werden, unwirksam!

03.05.2013: Stromio antwortet per E-Mail mit einer scheinbaren Standard-Antwort:

"Bei der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz), der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Umlage) und der StromNEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung-Umlage) handelt es sich um sogenannte hoheitliche Belastungen, deren Höhe in Ihrem Strompreis jeweils fest eingestellt ist. Die Belastungen aus den Umlagen kommen nicht uns als Stromanbieter zu Gute, sondern werden in einem Umlageverfahren an die Produzenten erneuerbarer Energie, Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bzw. zum Ausgleich individueller Netzentgelte vergütet.
Leider können wir daher zu unserem Bedauern nicht darauf verzichten, den Anstieg der hoheitlich veranlassten Belastung in unveränderter Forman Sie als Stromkunde weiterzureichen.
[. ]
Die Einräumung eines Sonderkündigungsrechtes mit Ankündigungsfrist ist in diesem Fall nicht gegeben, da gesetzliche Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen unabhängig davon weiterberechnet werden können. Vergleichen Sie dazu zum Beispiel eine mögliche Veränderung der Mehrwertsteuer. "

Auch wenn Stromio das so in ihre AGB hineinschreiben, besagt dies noch nicht lange, dass es auch rechtlich zulässig wäre.

Summa summarum hat Stromio die zusätzlichen Gebühren natürlich vom Konto abgebucht.

Fazit: Stromio hätte die Strompreiserhöhung mir schriftlich per Brief mitteilen müssen
oder lediglich den per Abschlagsplan vereinbarten Abschlag einziehen dürfen.
Dass die erhöhte Lastschrift nicht eingezogen werden konnte, habe ich m. E.
aufgrund der geschilderten Sach- und Rechtslage nicht zu verantworten.

PS: Interessanter-/Seltsamerweise kam die nächste Mitteilung über eine Strompreiserhöhung im März 2013 per Brief.

Bestell-/Kundennummer: 10196931

Meine Forderung an Stromio:

Rückzahlung der Rücklastschriftgebühren und Mahngebühren (10,50 EUR)

Antwort auf die Beschwerde vom 16.06.2013
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

25.06.2013 | 08:16 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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In Ihrem Fall wundert es mich, daß Sie schon so lange Kunde bei Stromio sind. Meiner Erfahrung nach ist Stromio nur unter Berücksichtigung des "Bonus" überhaupt wettbewerbsfähig; d. h. nach einem Jahr ist selbst der Grundversorger billiger als Stromio.

Das Geschäftsmodell von Stromio dürfte mittlerweile eigentlich deutschlandweit bekannt sein. Es wird mit niedrigen Preisen und einem Bonus für das erste Jahr über Vergleichsportale geworben und Kunden anderer (solider!) Energieversorger zum Wechsel veranlasst. Leider zahlt Stromio am Ende weder den Bonus - noch ist man vor (meist ungerechtfertigten) Preiserhöhungen sicher. Am Ende zahlt man höhere Preise an Stromio - meist noch mehr als beim ursprünglichen Versorger. Im zweiten Jahr - also dann ohne Bonus - ist Stromio deutlich teurer.
Meine "Stromio Story" könnt Ihr unter:

Beschwerde ID-55316

nachlesen. Nach viel Ärger, langen Recherchen und einer Menge Briefe habe ich Stromio ohne größere finanzielle Schäden kündigen können. Festzuhalten bleibt: wer Ärger und Schreiberei vermeiden will, sollte auf keinen Fall zu Stromio wechseln!

Bei allen geforderten "Gebühren" etc. bleibt nur zu raten: Hartnäckig bleiben und nicht akzeptieren bzw. nicht zahlen!

Bis jetzt kam noch keine Rückantwort von Stromio.

Stromio hat geantwortet.
Sie verharren weiterhin auf Ihrem Standpunkt, dass die Preiserhöhung aufgrund der Umlagenerhöhung keine "klassische Preiserhöhung" ist und somit eine Mitteilung per E-Mail ausreichend war.

Als ein Entgegenkommen in meinen konkreten Fall erstatten sie die angefallenen Mahn- und Rücklastkosten zurück!
Wie zu erwarten war, tun Sie dies allerdings "ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht".