Bei Abschluss meines Energieliefervertrages habe ich versehentlich die Kontonummer für die Abbuchung der Abschläge falsch angegeben. Extra Energie schickte mir daraufhin eine Mahnung mit Mahngebühren von 2,50 €. Den Abschlagsbetrag habe ich dann sofort überwiesen. Habe aber die Mahngebühr nicht überwiesen. Ohne weitere Mahnung habe ich nun über ein Inkassobüro einen Inkassoauftrag über insgesamt 44 € erhalten.
Dies grenzt für mich an moderne Wegelagerei. Die Mahngebühr, die, wie ich jetzt festgestellt habe, laut AGB zulässig ist, hätte genauso gut auch mit der Schlussrechnung abgerechnet werden können, da ich ja in einer laufenden Vertragsbeziehung mit ExtraEnergie stehe. Ich halte diese Reaktion von Extraenergie für absolut überzogen und bitte um Klärung.
Bestell-/Kundennummer: 01394321
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Erstattung der Inkassogebühren von 39 Euro
Antwort auf die Beschwerde vom 22.06.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 4
Das Unternehmen hat sich bislang nicht gemeldet.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Habe Extraenergie nochmals direkt kontaktiert, da meine Angaben angeblich nicht genügt hatten, um den Fall zu identifizieren. Bislang jedoch keinerlei Reaktion.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst