Seit Anfang Februar 2012 sind wir Stromkunde bei Ihnen. Die Abbuchungen erfolgten reibungslos bis Erstellung der Schlußabrechnung vom 19.02.2013. Diese war allerdings aufgrund fehlerhafter Zählerstände falsch und das darin enthaltene Guthaben unrichtig.
Erst mit Datum vom 30.04.20123 erfolgte die korrekte Schlußabrechnung. Bis zu diesem Zeitpunkt waren keinerlei Abbuchungen mehr und nach Rechnungserhalt auch nicht. Mehrere telefonische Nachfragen meinerseits führten zu keinem Ergebnis.
Mit Datum vom 27.05.2013 erhielt ich dann eine Mahnung über € 540,45 plus € 3,00 Mahn-gebühren, am 29.05.2013 beglich ich € 540,45 ohne Mahngebühren, da ich diese für unge-rechtfertigt hielt, da Sie ja im Besitz einer Einzugsermächtigung waren und vorab schon Ihre Forderungen hätten von meinem Konto einziehen können.
Am 28.052013 erhielt ich eine Abschlagsrechnung in Höhe von € 896,00, die später auch eingezogen wurden. Auf meine telefonische Rückfrage konnte man mir die geforderte Summe auch nicht erklären, da für mich immer noch € 476,00 aus der korrigierten Jahresrechnung vom 30.04.2013 offenstanden. Diese beglich ich dann von mir aus am 12.06.2013. Anschließend beantragte ich einen Kontoauszug, den ich auch heute bekommenhabe. Zwischenzeitlich bekam ich dann Post von Ihrem Inkasso-Unternehmen über die Mahngebühren (€ 3,00) über einen Gesamtbetrag von € 45,02). Ich habe auch selber schon mit dem Inkassounternehmen Kontakt aufgenommen, bitte Sie aber, nun auch tätig zu werden, damit diese Angelegenheit nun endlich zu meiner Zufriedenheit erledigt wird, da ich zu keiner Zeit meine Einzugsermächtigung widerrufen hatte.
MfG Werner Preßel
Bestell-/Kundennummer: 00810630
Meine Forderung an Werner Preßel:
Einstellung der Inkassoangelegenheit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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