Trotz großzügiger Angabe des Jahresverbrauchs (höher als der Vorjahresverbrauch!) wurde durch die ExtraEnergie nach Beginn der Belieferung nachträglich und willkürlich ein viel zu hoher Abschlagsbetrag festgesetzt und von meinem Konto eingezogen.
Ich forderte die ExtraEnergie mehrfach zur Korrektur auf den realen Wert auf, erhielt aber nur inkompetente und dreiste Antworten, trotz Bestätigung meiner Verbrauchs-Angaben durch den zuständigen Netzbetreiber. Der Service-Dientsleister eg factory GmbH war nicht bereit, meine Abschlagssumme auf die korrekten Werte zu korrigieren. Als ich die Lastschrift-Ermächtigung auf die korrekte Abschlagssumme beschränkte, stellte ExtraEnergie die Lastschriften ein, begann Mahnungen und -- trotz meiner sofortigen Proteste gegen die falschen Abschlagsrechnungen und wiederholten Hinweis auf die ausreichende Einzugsermächtigung -- dann auch noch Inkasso-Bescheide durch den identischen Dienstleiter (sowohl Service- als auch Inkasso-!) eg factory GmbH zu verschicken.
Eine sachliche Auseinandersetzung mit der eg factory GmbH war bisher leider nicht möglich, diese versteckt sich nach wie vor hinter einer unseriösen, unprofessionellen, dafür unaufrichtigen und sehr dreisten Inkompetenz.
Angesichts ihrer eigenen Fehler kündigte mir die eg factory GmbH als Servicedienstleister im Namen der ExtraEnergie den Energieliefervertrag, wodurch mir durch Mehrkosten neben allem unsinnigen Kommunikationsaufwand zusätzlicher Schaden entsteht, für den die ExtraEnergie wegen der ungesetzlichen, willkürlichen vorfristigen Kündigung Schadenersatz schuldet.
Glücklicherweise bin ich in der komfortablen Lage, diesen Schaden gegen eine eventuell noch bestehende Forderung aus der Schlussrechnung gegenzurechnen. Mein Mitgefühl gilt jenen Kunden, die bei diesen Firmen um die Auszahlung ihrer bestehenden Guthaben kämpfen müssen.
Letztlich wurde mir durch den Servicedienstleister auch noch eine fehlerhafte Schlussrechnung ausgefertigt. So wird in der Rechnung plötzlich ein zu niedriger Anfangszählerstand von 13.630 Kubikmeter angesetzt - gegenüber der eigenen Behauptung in der nächsten Tabelle, dass der korrekte Anfangs-Zählerstand von 13.986 zur Rechnungslegung verwendet worden sei! Dies ist eine Differenz von 356 Kubikmetern, das macht also fast 200 €!
Ich erwarte eine fehlerfreie Schlussrechnung und eine nun hoffentlich problemlose End-Abwicklung durch kompetente Mitarbeiter!
Oder kann es sein, dass die bilanzielle Überschuldung, die die eg factory GmbH Anfang des Jahres im Bundesanzeiger veröffentlicht hat, die Beschäftigung kompetenter Mitarbeiter schwierig gestaltet?
Bestell-/Kundennummer: 00997418
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Ich erwarte eine fehlerfreie Schlussrechnung und eine problemlose End-Abwicklung durch kompetente Mitarbeiter!
Antwort auf die Beschwerde vom 25.06.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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Der kompletten E-Mail-Verkehr der letzten Monate ging in Kopie auch an Ihre E-Mail-Adresse presse@extraenergie.com. Selbstverständlich kann ich Ihnen das letzte umfangreiche Schreiben an Ihren Geschäftsführer noch ein weiteres Mal auch an reclabox@extraenergie.com senden - und gleichzeitig stelle ich es in den Kommentar, da die Kommunikation mit ExtraEnergie und ihren Dienstleister anscheinend - gewollt oder ungewollt - derart kompliziert ist, dass auch zehnfache Wiederholung nicht reicht.
Herrn
Samuel Schmidt
-- HitEnergie (Postfach 974, 09009 Chemnitz) --
ExtraEnergie GmbH
Europadamm 2-6
41460 Neuss
Kleinmachnow, 25. Juni 2013
Vertragsnummer 00997418 – Fehlerhafte Schlussrechnung 15035435 vom 14.06.2013
Verrechnung Schadenersatzansprüche aus dem Zeitraum 29.03.-31.07.2013
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Leider ist auch die in Ihrem Namen gefertigte sogenannte Schlussrechnung Ihres Servicedienstleisters eg factory GmbH fehlerhaft und kann deshalb nicht anerkannt werden.
Gravierendster Fehler: Auf Seite 2 der Schlussrechnung wird in der 2. Tabelle dieser Seite angegeben, dass für die Rechnungslegung die Zählerstände 13.986 vom 01.08.2012 sowie 16.486 vom 28.03.2013 verwendet werden. In der darüber liegenden Tabelle taucht jedoch ein vollkommen falscher Zählerstand von angeblichen 13.630 zum 1.8.2012 auf. Hier muss natürlich der Zählerstand von 13.986 Anwendung finden! Es ergibt sich darum eine Differenz zum verwendeten Zählerstand 16.486 von 2.500 m³. Wenigstens die Zustandszahl ist korrekt angegeben, der Brennwert beträgt laut Netzbetreiber für den Zeitraum 1.8.2012 bis 28.3.2013 11,229. Es ergibt sich demnach ein Verbrauch von 27.104 kWh.
Ist es ein Versehen, dass hier ein beträchtlich abweichender, zu niedriger Anfangszählerstand angesetzt wurde? Oder ist es Absicht? Ich bitte um kurzfristige Erklärung bis zum 10.07.2013!
Nächster Fehler auf der Schlussrechnung: Es werden Inkassoschreiben auf der Rechnung als offene Posten angeführt. Dies ist nicht gerechtfertigt – die Einschaltung war nicht durch die vorgelegte Vollmacht legitimiert, da die Abschlagsrechnungen fehlerhaft und bereits Monate vorher bestritten waren. Zudem bestand die Lastschrift-Ermächtigung in ausreichender Höhe, ein freiwilliger Verzicht auf den Lastschrift-Einzug liegt außerhalb meines Verantwortungsbereichs. Alle diese Mahnungen und Inkasso-Verfahren sind nichtig, da sie auf eigenen Fehlern des Dienstleisters beruhen und darüber hinaus nicht durch die vorgelegte Inkasso-Vollmacht legitimiert sind.
Nächster Fehler: Die bereits eingezogenen (überhöhten!) Abschlagssummen sind in der Rechnung nicht ausgewiesen. Es ist nicht nachvollziehbar, wie diese in die Rechnung eingehen.
Es ergibt sich folgende korrigierte Rechnung:
a) Grundpreis 1.8.2012-28.3.2013
240 von 365 Tagen von 12 x 5,78 € = 45,60 € (brutto)
b) Arbeitspreis 1.8.2012 (13.986 m³) bis 28.3.2013 (16.486 m³)
2.500 m³ x Zustandszahl 0,9655 x Brennwert 11,229 kWh/m³ = 27.104 kWh
27.104 kWh x 0,0488 €/kWh (Brutto) = 1.322,67 € (brutto)
c) Gaslieferung 1.8.2012 bis 28.3.2013 gesamt
45,60 € + 1.322,67 € = 1.368,27 € (brutto)
d) Lastschriften für überhöhte Abschlagszahlungen 2012
418 € + 184 € = 602 €
e) Zwischensumme (Gaslieferung – Abschlagszahlungen)
1.368,27 € - 602 € = 766,27 €
Bitte stellen Sie mir eine korrekte Rechnung mit diesen Eckdaten zu, damit wir das Vertragsverhältnis zum Abschluss bringen können.
Schadenersatzforderungen wegen rechtswidriger Kündigung
Die Beendigung der Gaslieferung durch die ExtraEnergie erfolgte allein aufgrund der Willkür des Dienstleisters. Es lag jederzeit die Lastschrift-Ermächtigung in ausreichender Höhe vor, es war der Dienstleister, der sich weigerte, die Abschlagszahlungen trotz bestätigender Meldung durch den Netzbetreiber auf die korrekte Höhe zu reduzieren und der den Lastschrifteinzug eigenmächtig einstellte. Darum besteht für alle zusätzlichen Kosten und Aufwendungen, die mir durch die vorzeitige Einstellung der Belieferung entstehen, Schadenersatzanspruch. Dies betrifft den Zeitraum vom 29. März 2013 bis zum 31. Juli 2013.
Für den Zeitraum 29.3.-23.4.2013 liegt bereits eine Schlussrechnung des Grundversorgers (EMB GmbH) vor – s. Anlage. Für einen Verbrauch von 4.544 kWh ergab sich ein Gesamtpreis von 319,29 € brutto. Seit dem 24.4.2013 erfolgt die Belieferung zu den Konditionen Grundpreis brutto 138,28 € p. a. bzw. Arbeitspreis brutto 0,0502 €/kWh (s. Anlage). Noch ist der Zeitraum nicht abgeschlossen, aber der Verbrauch vom 24.4. bis zum 31.7.2013 wird ca. 3.000 kWh betragen. Daraus resultiert ein Grundpreis von 98 aus 365 Tagen, sprich 37,13 € und ein Arbeitspreis von ca. 150,60 €, insgesamt also ein Preis von 187,73 €.
Für den Zeitraum 29.3.-31.7.2013 entstehen also insgesamt Kosten von ca. 507,02 €.
Bei vertragskonformer Belieferung durch die ExtraEnergie wären folgende Kosten entstanden: Grundgebühr für 125 von 365 Tagen: 23,75 € brutto; Arbeitspreis für ca. 7.544 kWh: 368,15 € brutto;
gesamt: 391,90 € brutto.
Durch die willkürliche Einstellung der Belieferung wird mir also ein Schaden von mindestens 507,02 € - 391,90 € = 115,12 € entstehen. Der zusätzlich notwendige Aufwand für die Bearbeitung (Portokosten etc.) ist hier noch nicht eingerechnet.
Sobald mir Ihrerseits eine rechtlich und rechnerisch korrekte Rechnung zugestellt worden ist, werde ich die noch offenen Beträge unter Verrechnung des mir entstandenen Schadens überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen
- Fehlerhafte Rechnung 15035435 vom 14.06.2013 (S. 1-4)
-Schlussrechnung EMB GmbH 29.3.-23.4.2013
-Lieferkonditionen gas.de ab 24.4.2013
-Inkasso-Vollmacht eg factory GmbH
Extrem unaufrichtige Antwort aus dem Hause eg factory vom 3.7.2013:
Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 25.06.2013 möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
Wir haben die erstellte Schlussrechnung Nr. 15035435 vom 14.06.2013 eingehend geprüft und ebenfalls festgestellt, dass sowohl der Anfangszählerstand als auch der Zählerstand zum Lieferende nicht korrekt abgerechnet wurden. Wir entschuldigen uns für das Versehen und werden Ihnen umgehend eine überarbeitete Schlussrechnung zur Verfügung stellen. Sie erhalten wiederum eine Information per E-Mail, sobald die Korrektur von Ihnen im Kundenbereich unserer Homepage abgerufen werden kann.
Die Abschlagszahlungen aus den Rechnungen vom 28.08. und 25.09.2012 wurden in der Schlussrechnug bereits berücksichtigt.
Die Übergabe der darauf folgenden Abschlagsrechnungen an ein Inkassounternehmen war berechtigt. Zu Vertragsabschluss teilen wir Ihnen lediglich einen voraussichtlichen Abschlagsbetrag mit, welcher gem. AGB entsprechend der Angaben des Verteilnetzbetreibers zum Jahresverbrauch angepasst werden kann. Da uns in Ihrem Fall der Verteilnetzbetreiber tatsächlich eine erhöhte Jahresverbrauchsprognose übermittelt hat, wurden Ihre Abschläge zunächst auf 209,00 EUR bzw. später auf 184,00 EUR festgesetzt. Zum Einbehalt der Abschläge waren Sie gem. den AGB nicht berechtigt, Sie wurden von uns auch zu jeder Zeit darüber informiert, dass wir Ihnen die zuviel gezahlten Abschläge über die nächste Jahresverbrauchsabrechnung zurückerstatten.
Da Sie nachweislich nicht bereit waren, die Abschlagsrechnungen wie von uns erstellt, per Lastschrift einziehen zu lassen, wurde Ihre Zahlweise auf Überweisung umgestellt. Sie erhielten hierüber von uns eine Information per E-Mail, weiterhin konnten Sie die Information über die Zahlweise den entsprechenden Rechnungen entnehmen. Da von Ihnen kein Zahlungseingang festgestellt werden konnte, erfolgten Mahnungen für den jeweils offenen Betrag. Hierbei wurden Sie bereits über die Konsequenzen bei Nichtzahlung des jeweils angemahnten Betrags informiert. Die Übergabe an das Inkassounternehmen sowie die Abmeldung der Belieferung war somit, wie bereits erwähnt, gerechtfertigt. Die Übernahme von Mehrkosten durch die Belieferung des Grundversorgers ist unsererseits nicht möglich.
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Unsere HitGas-Experten sind direkt per E-Mail oder Telefon erreichbar und beantworten gerne alle Ihre Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice-Team
Was unter anderem an der Antwort unehrlich bzw. vorsätzlich gelogen ist:
1. Die Übergabe an ein Inkasso-Unternehmen war eben nicht berechtigt, weil die angebliche Abschlagsforderung von mir sehr fundiert bestritten war. Die Inkasso-Vollmacht der ExtraEnergie für die eg factory enthält aber ausdrücklich den Passus, dass die an das Inkasso weitergegebenen Forderungen nicht ernsthaft vom Kunden bestritten sein dürfen. Aber was schert das die eg factory, sie schiebt sich die Inkasso-Aufträge einfach selbst zu - von der Abteilung "Service"-Dienstleister zur Abteilung "Inkasso". Rechtliche Kleinigkeiten stören nur im Kampf um das Geld des Verbrauchers.
2. "Da uns in Ihrem Fall der Verteilnetzbetreiber tatsächlich eine erhöhte Jahresverbrauchsprognose übermittelt hat, wurden Ihre Abschläge zunächst auf 209,00 EUR bzw. später auf 184,00 EUR festgesetzt. " Komisch - angeblich soll der Netzbetreiber plötzlich einen Jahresverbauch von über 45.000 kWh übermittelt haben, obwohl der Verbrauch der beiden Vorjahre bei 38.000 und zuletzt bei 35.000 kWh lag. Die Reduzierung von 209 auf 184 fand erst statt, nachdem ich die EE im Oktober aufgefordert hatte, die Abschläge wieder auf den realen Wert zu ändern. Dann wurde der Jahresverbrauch auf einmal mit 40.000 berechnet, was zu den 184 € führte. Dann hat der Netzbetreiber im November nochmals den Verbrauch von 35.000 kWh an EE elektronisch gemeldet - ich habe die "Geldgierigen" mehrfach zur nötigen Senkung und Verrechnung der vormals überhöhten Abschlagsbeträge aufgefordert. Aber plötzlich fühlte sich die EE/eg fabrik nicht mehr an die Angaben des Netzbetreibers gebunden, sondern wollte auf den falschen Abschlagsbeträgen beharren.
3. "Zum Einbehalt der Abschläge waren Sie gem. den AGB nicht berechtigt, Sie wurden von uns auch zu jeder Zeit darüber informiert, dass wir Ihnen die zuviel gezahlten Abschläge über die nächste Jahresverbrauchsabrechnung zurückerstatten. "
Ich habe keine Abschlagsbeträge einbehalten. Die EE hatte jederzeit die Einzugsermächtigung für mein Konto in ausreichender Höhe. Es war die EE/eg fabrik, die eigenmächtig die Lastschriften einstellte, um daraufhin weiterhin überhöhte Abschlagssummen zu fordern. Ich sollte diese plötzlich - trotz Einzugsermächtigung - selbst überweisen. Wahrscheinlich, damit ich keine Rücklastschrift einleiten kann. Trotz mehrfacher sachlicher Aufforderung hat sich die EE/"eg fabrik" geweigert, die Abschlagssummen anzupassen bzw. die Beträge per Lastschrift einzuziehen.
Und das Spiel mit der Erstattung nach der Jahresrechnung durch EE/"eg fabrik" kennt man ja hier zur Genüge. Diese wird bei Guthaben so lange wie möglich hinausgezögert, um so lange wie möglich zinsfreie Kredite vom Verbraucher zu haben. Mit dem extrem hohen Risiko für den Verbraucher, dass sein Guthaben in der zu erwartenden Insolvenz verschwindet. Lustig sind in diesem Sinne bereits die nur 11 statt der üblichen 12 Monatsraten. Was hier als Abschlagszahlung benannt wird, ist in Wirklichkeit "Pseudo-Vorkasse", die durch systematische Überhöhung der "Abschlags"-Beträge und Verzögerung der Guthabenerstattung/-verrechnung noch verstärkt wird.
4. "Die Übernahme von Mehrkosten durch die Belieferung des Grundversorgers ist unsererseits nicht möglich. "
Möglich wäre die Übernahme durchaus - und sogar freiwillig. Glücklicherweise warte ich hier aber nicht auf mein Guthaben, sondern kann die Mehrbeträge selbst gegenrechnen. Wenn's der EE nicht gefällt, muss sie halt Klage gegen mich einlegen. Ob sie das bei der für Sie erdrückenden Beweislage tun wird? Bin ich froh, dass ich durch ihr eigenes wirres Verhalten ausnahmsweise am längeren Hebel sitze und nicht auf 500 oder mehr Euro Erstattung bangen oder klagen muss.
Allein, lästig bleiben solche Insolvenzanwärter allemal.
Leider lässt diese Firma das nötige Maß an Aufrichtigkeit vermissen. Schade, aber mit unehrlichen Antworten löst man keine Probleme, liebe ExtraEnergie bzw. "eg factory".
Es ist unwahrscheinlich, dass die Energiearme ExtraEnergie bzw. die "Sachsen-iih-schie-fägdorü" als Sörwiss-Diensleisdor überhaupt noch was Anständiges unternehmen.
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