Ich habe vor fast zwei Jahren eine Mikrowelle im Media Markt in Münster gekauft. Vor kurzem hatte ich jedesmal einen Kurzschluss, sobald ich die spezielle "Pizzataste" benutzt hatte. Der Rest der Mikrowelle funktionierte einwandfrei.
Da ich mich noch in der Garantiezeit befand, habe ich das Gerät zur Reparatur zum Media Markt gegeben. Nach zwei Wochen kam das Gerät als voll funktionstüchtig zurück. Kein Mangel feststellbar. Wir haben die Mikrowelle dann in einem anderen Haushalt ausprobiert. Auch diesesmal gab es beim betätigen der Pizzataste einen Kurzschluss.
Wir haben das Gerät wieder zum Media Markt gebracht. Diesmal erhielten wir nach ca. 3 Wochen die Nachricht, dass das Gerät nicht mehr reparabel sei, ich würde einen Gutschein erhalten. Der Neupreis lag bei 139 EUR. Mir haben die einen Gutschein über 46,72 EUR gegeben, da dieses angeblich der Restwert sei. Ich fragte nach ob ich das Gerät auch bekommen könnte, da ja tatsächlich nur eine Funktion defekt war und da sagt die Mitarbeiterin das ginge nicht, das Gerät wäre von Media Markt vernichtet worden!
Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer könnte er auch nichts daran ändern, es wäre normal das man einen Restwert als Gutschein erhält. Media Markt behält sich vor die Dinge zu vernichten! Mein Eigentum!
Er bot mir dann zu dem Gutschein noch weitere 20 EUR an, wenn ich ein neues Gerät im Markt kaufen möchte (Das zeigte mir schon das da irgendwas faul war)! Nach endlosen Diskussionen und einem unfreundlichen Erscheinungsbild des Geschäftsführers, der zum Ende des Gespräches noch ein Lächeln von mir erbitten wollte, bin ich dann lediglich mit dem 46,72 EUR Gutschein abgespeist worden, da ich hier garantiert kein neues Gerät kaufen werde.
Media Markt hat doch nicht wirklich das Recht mein Eigentum zu vernichten ohne vorherige Info?
Meine Forderung an Media Markt:
Meine Mikrowelle zurück oder ein gleichwertiges Ersatzgerät
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
Es ist sicherlich ärgerlich, eine solche Erfahrung zu machen.
Aber dies Vorgehen ist m. E. auch in den AGBs so vorgesehen und wirtschaftlich nachvollziehbar:
Neupreis Gerät 130€
2. Reparatur > 1 h und somit > 50€
Gutschein In solchen Fällen ist eine Garantie keine wirkliche Garantie! Leider.
Media Markt hat aus meiner Sicht trotzdem kundenfreundlich gehandelt, denn so wäre für ein Neukauf bereits 66,72€ finanziert. Dies wären natürlich für Dich 70€ Neuausgabe, die vermeidbar sind.
Eine Betrachtung über die Nachhaltigkeit / für die Umwelt mache ich lieber nicht.
Das ändert alles nichts an der Tatsache, dass es Eigentum ist und Fremde- egal welche Profession- nicht darüber bestimmen dürfen, was damit geschieht. Insofern machen die Vertragspartner sich in voller Höhe schadensersatzpflichtig. Diese Kameraden kämen mir gerade recht.
Wie das rechtlich aussieht, kann ich leider nicht beurteilen.
Was mich an diesem Fall interessieren würde, wäre, was im Falle einer Schadenersatzklage ein Gericht als Entschädigung zusprechen würde.
Das kann ja eigentlich dann auch nur der Zeitwert sein. Oder irre ich mich da?
Schnappen Sie sich mal ein BGB und zeigen dem Geschäftsführer § 439. Er hat Ihnen eine neue Mikrowelle zu geben.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Haben Sie denn inzwischen noch mal was unternommen? Von selbst wird Media Markt Ihnen nichts zukommen lassen.