Am 12.05. habe ich den Brautschleier SWAROVSKI ELEMENTS Perlen Satinband 60 / 70 cm, Farbe: Creme / Ivory mit der Artikelnummer 11247 bei online bei www.brautwelt.de bestellt.
Da er nicht gefiel, habe ich ihn kurz darauf ordnungsgemäß und ungeöffnet zurückgesendet und stattdessen einen anderen bestellt, der meinen Vorstellungen entsprach.
Seit Mitte Mai warte ich nun auf die Kostenerstattung von 37 EUR + 5 EUR Versand des erstbestellten Brautschleiers. Auf meine Nachrichten über die Homepage wurde nicht reagiert und über die angegebene Telefonnummer erreicht man zu KEINER Zeit irgendjemanden. Auch über den Facebook Account wurde auf meine Nachricht nicht reagiert, sondern es wurden alle meine Kommentare einfach gelöscht und mein User gesperrt.
Daher fordere ich hiermit die Kostenerstattung der zurückgesendeten Ware.
Bestell-/Kundennummer: 12462
Meine Forderung an BRAUTWELT:
Kostenerstattung der zurückgesendeten Ware
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 9
Wie ist es möglich, festzustellen, dass einem etwas nicht gefällt, wenn man das Paket nicht öffnet? Das würde mich schon interessieren?
Macht man es nicht, ist man eigentlich genau so klug wie bei der Bestellung.
Nachtrag: Mit ungeöffnet ist gemeint, dass ich das Paket natürlich geöffnet habe, nicht jedoch die durchsichtige Folie, in die der Brautschleier verpackt war.
Ich habe mich bereits, wie beschrieben, mehrfach an den Onlineshop direkt gewandt, mit einer Zahlungsfrist von 3 Tagen. Hier ist aber bis heute nichts passiert. Was kann ich noch tun?
"Das Widerrufsrecht besteht u. a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind"
Solange das nicht zutrifft, schließe ich mich allen anderen Kommentatoren an.
@ReclaBoxler-7325039. Ja, ich: -P
Ist zwar schon bissl älter, aber hier sind ein paar Kritiken über diesen Laden, die leider das gleiche berichten wie der BF hier: http://forum.shopvote.de/viewtopic.php?f=4&t=176
@ReclaBoxler-7325039:
hab ich schon verstanden!
Aber ich bin unserer frustrierten Hausfrau nunmal zuvor gekommen; )
MFG, Ihr Über-Ich! :)
@BF: stellt sich halt immer die Frage, ob sich der Aufwand lohnt, also Mahnbescheid, Anwalt etc
Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, daß es sich lohnt!
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst