Für den Abschluss eines DSL/Telefonvertrages wurde wg. Negativeintrag bei der Schufa eine Sicherheitsleistung i. H.v. 100. -€ eingefordert und überwiesen.
Nach Beendigung des Vertrages in 01/13 ging ich davon aus, dass das -von Unitymedia bezifferte- Guthaben i. H.v. 119. -€ zeitnah überwiesen wird.
Nachdem bis Mai keinerlei Zahlungseingang zu verzeichnen war, wandte ich mich per mail an den Anbieter.Es wurde umgehend geantwortet (14.05.13) und die Anweisung "innerhalb der nächsten Tage" zugesichert. Nach 2 Wochen wandte ich mich mit telefonischer Rückfrage an Unity, plötzlich wusste man dort von nichts. Man bestätigte mir erneut, dass der Vorgang jetzt bearbeitet würde, es könne aber bis zu 3 Wochen dauern (Sammelüberweisung, für mich etwas unverständlich) Geld kam aber nicht.
Über einen Aussendienstmitarbeiter erfuhr ich, dass nur über die kostenlose 0800er Hotline Guthaben bearbeitet würden. Erneuter Anruf, das Geld ginge umgehend raus. Nach weiteren 2 Wochen erneuter Anruf, Auskunft: Nein, da sei nichts bearbeitet. Aber dies würde SOFORT jetzt geschehen, Monatsanfang (also Juli) sei das Geld bei mir.
Heute erneuter Anruf, selber Sermon: Das Geld sei "in der Anweisung", es könne aber noch 4 Wochen dauern.
Von Januar bis jetzt ist es fast ein halbes Jahr, das TKG § 86 sagt aus, dass Sicherheitsleistungen nach Vertragsendeunverzüglich(!) zurück zu erstatten sind. Da hier das StGB nicht greift, würde mich interessieren, ob die Rückerstattung eine Bringschuld ist und Unity sich schuldhaft verhalten hat. Ich beabsichtigte, einen Mahnbescheid zu erlassen und möchte (wenn Bringschuld) auch Zinsverlust geltend machen.
Ein solches kundenfeindliches Verhalten riecht nach Vorteilsnahme, mit der Zurückhaltung fremder Gelder lassen sich (in der bundesweiten Gesamtsumme) gewiss hübsche geldwerte (Zins) Vorteile erwirtschaften.
Summa sumarum: Eine -leider nicht strafrechtlich zu ahndende- bodenlose Schweinerei!
Schrieb ich, dass ich stinksauer bin?
Einschätzung der Situation und Handlungsempfehlungen nehme ich gerne an; )
fG
Niv
Bestell-/Kundennummer: 336838202
Meine Forderung an Unitymedia:
Sofortige Überweisung der Sicherheitsleistung zzgl. Zinsausfall 4% p. A.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Zu diesem Thema hatte ich hier auch schon eine Beschwerde eingestellt.
http://de.reclabox.com/beschwerde/63239-unitymedia-koeln-da-staunt-der-fachmann-und-der-laie-wundert-sich
Ich würde den Vorgang einmal an die Bundesnetzagentur geben und auch an den Verbraucherschutz.
Wenn sich UM schon im Verzug befindet (steht irgendetwas in den AGB bezüglich Fristen zur Rückzahlung von Guthabenß) würde ich auch sofort einen Mahnbescheid beantragen.