Sturz im Eingangsbereich

Berlin

Der 25.06.2013 war ein sehr verregneter Tag. Ich hatte einen Termin am Vormittag, packte meinen 3 Monate alten Säugling in sein Tragetuch und wollte noch schnell beim Kaisers gegenüber rein.

Weit bin ich leider nicht gekommen, denn nach ein paar Schritten rutschte ich auf den nassen Boden aus und fiel direkt nach vorne um.Gerade noch so konnte ich verhindern, dass mein Baby auf den Boden knallt. 3 Mitarbeiterinnen standen dabei und haben mir nicht geholfen. Wütend beschwere ich mich über den nassen Boden und bekomme zur Antwort "Das ist wegen den Schirmen". Bitte? Hab ich was verpasst? Keine Hilfe, keine Nachfrage ob es mir und meinem Baby gut geht, NICHTS! Weinend habe ich mich in Ihre Kaffeeecke gesetzt und erst einmal mein schreiendes Kind beruhigt und geschaut, dass es auch unverletzt ist. Danach habe ich versucht die Sache mit dem Niederlassungsleiter zu klären, dieser war aber noch nicht im Haus.

Ich musste zu meinem Termin und mein Fuß tat mir immer mehr weh. 2 Stunden nach dem Sturz bin ich beim Arzt der eine Bänderzerrung diagnostiziert. Zurück in Ihrer NL bemüht sich dann doch mal der stellvertretende NL zu mir und nimmt den Unfall auf.

Besonders ärgerlich ist für mich, dass mir in Gesprächen (mit Mitarbeiter) gesagt wurde "Wir wussten noch nicht, dass es dort so glatt ist" (LÜGE! direkt danach stand eine Dame mit Wischer am Eingang, der Wischer stand in Eingangsnähe --> das Problem schien also bekannt.

Dann wurde gesagt, dass ab sofort darauf geachtet wird die Eingänge trocken zu halten. Eine weitere Lüge, denn bereits 3 h später war er wieder nass.

Außerdem ärgert mich sehr, das keine Anstalten gemacht werden dieses Problem zu lösen. Bereits direkt nach dem Sturz habe ich als Lösung angeboten mindestens ein Schild aufzustellen. Der NL hat auch keinen Vorschlag gemacht dieses Problem zu lösen --> "Es wird halt Nass bei Regen"

Am allerschlimmsten finde ich aber die Reaktion, besser gesagt die nicht vorhandene Reaktion der Mitarbeiter.

Eine Mitarbeiterin hat es geschafft sich eine Entschuldigung raus zudrücken, immerhin mehr als Ihr stellvertretende NL.

Das Ergebnis ist, ich kann nicht richtig laufen muss aber trotzdem einen Säugling versorgen und viel herumtragen und die Kaisers Filiale gegenüber wird von mir weder bei Regen noch bei Sonnenschein je wieder genutzt.

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Diese Beschwerde habe ich Kaisers direkt geschickt worauf ich einen Rückruf erhalten habe, der sehr nichtssagend war. Es wurde noch gasagt, dass ich noch einmal angerufen werde, wenn mit der Filliale geredet wurde, doch dies geschie nie.

Meine Forderung an Kaisers:

Angemessene Entschuldigung, sowie einen trockenen Eingangsbereich / bzw. einen Eingangsbereich auf dem man nicht ausruscht

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 334 Tagen und 19 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Nun Frau Truhlar,
also mal ehrlich: SELBER SCHULD!
1. es regnet, da ist es nun mal nass und man (FRAU) muß halt aufpassen.
2. noch schnell bei Kaisers einkaufen.
Sie waren schon in Eile und haben schlichtweg nicht aufgepaßt.
Soll eine Angestellte ständig da stehen und den Boden trocknen?
Passen Sie das nächste mal einfach besser auf.

Beschwerden gibt's!

Wenn ich so einen Unsinn von "Münchner" lese, der hat gar keine Ahnung.
Es besteht nach der Gesetzeslage und der Rechtsprechung eine Verkehrssicherungspflicht des Händlers. Dazu gehört auch eine mögliche Rutschgefahr im Geschäft zu beseitigen. Geschieht dies nicht und es kommt zu einer Verletzung haftet das Unternehmen dafür.
Wenn es z. B zu einer ärztlichen Behandlung kommt, holt die Krankenkasse die Heilungskosten vom Unternehmer, bzw. dessen Versicherung zurück.

Also ganz so einfach, wie die beiden Vorkommentatoren es schreiben, ist es auch nicht.
Natürlich muß ein Kunde die Augen offenhalten, aber auch der Händler hat bei solchen Situationen Vorkehrungen zu treffen, und sei es nur das Aufstellen von Hinweisschildern!
Es sind also beide Parteien gefordert!

@Fiete: Es reicht schon das Ausrutschen auf einem Salatblatt, um auf Schmerzensgeld zu klagen.
Ist aber anscheinend auch abhängig von der Verletzung:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.amtsgericht-auf-wurst-ausgerutscht-750-euro-schmerzensgeld.fefe040a-7deb-49cc-a169-98fa23e33ece.html

http://rae-schaub.eu/archives/1208

Bevor ich hier jetzt nieder gemacht werde: Sorry, habe ich wohl nicht genau gelesen!

Allerdings habe ich meine geposteten Links schon so verstanden, daß ein Händler die Böden checken muß, nicht ununterbrochen, aber regelmäßig.

Deswegen hatte ich ja auch geschrieben, daß sowohl Händler als auch Kunde aufpassen müssen.

"die eben auch dem Kunden eine Sorgfaltspflicht auferlegt. "

Ja, da haben Sie recht!

Aber was ich irgendwie kaum glauben kann, ist, daß der BF und ihrem Baby in dem Moment überhaupt nicht geholfen worden ist. ..