Unglaublich unfreundlich!

Hamburg

Am 22.07.2013 war ich mit meinem Freund in der Mönckbergstraße bei Karstadt in der Unterwäscheabteilung einen Bikini einkaufen, da ich vor kurzem Geburtstag hatte und dies mein Geburtstagsgeschenk werden sollte (ein hochwertiger Bikini). Nach langem Suchen fanden wir auch einen schönen für 70 Euro.

Noch am selben Tag sind wir baden gegangen. Doch leider ist schon am selben Tag ein Träger des Bikinis gerissen. Zwei Tage später bin ich dann mit Kassenbon in die Filiale gegangen, um diesen Bikini zurückzugeben. Zuvor habe ich in der Filiale angerufen und mein Problem geschildert, mir wurde gesagt, es ist kein Problem diesen zu reklamieren und dass ich auch mein Geld zurück bekommen würde. Tja, das war ja wohl nix.

Noch nie in meinem Leben wurde ich bei einer Reklamation so unfreundlich behandelt. Die Kassiererin an der Kasse konnte mir nicht weiterhelfen, sie müsse erst eine Kollegin fragen. Die gefragte Kollegin sagte, dass es nicht möglich sei, diesen zu tauschen, da der Bikini ja schon getragen sei. Genau, dafür ist er ja gedacht, aber er soll ja nicht gleich kaputt gehen.

Ich bestand darauf, dass mir das Produkt umgetauscht wird, immerhin war dies ein teurer Bikini. Ich hätte auch zu H&M gehen können, da bekomme ich einen für 10 Euro, aber es sollte ja etwas Besonderes sein. Es wurde noch eine Kollegin dazu geholt, die angeblich helfen sollte. Da standen dann schon drei Verkäuferinnen um mich rum und beäugten mich misstrauisch und redeten auf mich ein, dass der Umtausch nicht möglich sei, da der Bikini schon getragen ist. (Unglaublich unangenehm, als wäre ich eine Schwindlerin oder Schwerverbrecherin.) Von der neu dazugekommenen Kollegin kam dann der Spruch, dass sie den Bikini nähen lassen können beim hauseigenen Schneider.

Das wollte ich aber nicht, denn ich war bereits total gestresst von der Situation und ich wollte mein Geld zurück, denn ich war von dem Produkt einfach enttäuscht. Dann holte eine der drei Verkäuferinnen die Leitung. Ich hatte schon gehofft, dass das alles endlich ein Ende hat. Tja, die Leitung war die Schlimmste von allen. Sie fragte mich nur: "Und was soll ich jetzt damit anfangen, wenn ich Ihnen das Teil umtausche? Verkaufen kann ich's ja nicht mehr, oder? Ich kann Ihnen das nur nähen lassen ,mehr kann ich für Sie nicht tun." Nach langer Diskussion ließ ich mich letztendlich darauf ein, weil ich einfach nur noch aus diesem schrecklichen Laden raus wollte. Als ich sie fragte, was ich machen solle, wenn so etwas nochmal passieren sollte, sagt sie nur: "Wenn Sie nähen können nähen, ansonsten nochmal herkommen."

Wie frech ist das, bitte? (Ich brauche übrigens 40 min bis in die Innenstadt, nur mal so.) 30 min später war ich endlich raus. SO EIN UNGLAUBLICH UNFREUNDLICHES VERHALTEN IST MIR NOCH IN KEINEM LADEN UNTERGEKOMMEN UND ICH HABE SELBST 7 JAHRE IM EINZELHANDEL GEARBEITET! Ich habe mich so unwohl und beschämt gefühlt. Ich werde in diesem Laden NIE WIEDER etwas kaufen.

Bestell-/Kundennummer: einkauf im Laden

Meine Forderung an KARSTADT Warenhaus:

Erstattung des Kaufpreises

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Hallo,

unfreundliche Mitarbeiter bei Karstadt kenne ich eigentlich nicht. Es wurde auch anstandslos Ware bei Nichtgefallen umgetauscht.

Von einem Reparaturversuch, in diesem Fall bei einem Bikinioberteil habe ich noch nie etwas gehört und würde es auch nicht akzeptieren, denn es stellt einen Mangel dar. Weiß ich, ob der Bikini nicht sonst auch schlecht genäht wurde und beim nächsten Tragen auseinanderfällt?

Ich würde an Deiner Stelle den Vorfall der Karstadt-Geschäftsleitung melden, falls Du hier keinen Erfolg hast!

Fiete Tirzel: Es ist mir doch egal, was mit einem getragenen, kaputten Bikinioberteil passiert! Meinst Du nicht, dass Karstadt "Schwund" bei den Endverkaufspreisen einkalkuliert hat?

Fazit: Wenn Deborah Hoyer nicht zugegeben hätte, dass sie den Bikini getragen hat, wäre er getauscht worden, also kommt man als Kunde mit Lügen weiter?

Ich möchte nicht wissen, wie viele Kunden neu gekaufte Klamotten tragen und dann umtauschen bzw. sich den Betrag auszahlen lassen.

Es gab darüber vor einiger Zeit einen Bericht im TV!

Fiete Tirzel: der Klügere, in diesem Fall gibt die Klügere nach ;-)
Auf Deine spitzfindigen Antworten kann ich verzichten. Also warten wir mal ab ob und wie sich Karstadt äußert!

Seriöse und kulante Geschäfte gehen garantiert nicht so mit ihren Kunden um, denn der Kunde ist König!

@ Fite Tirzel
Wieso steht dann in § 439 Abs. 1 BGB drin, dass der Käufer Nacherfüllung nach seiner Wahl entweder Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware hat, wohlgemerkt: der Käufer! Nicht nach Gutdünken des Verkäufers!

@Fred S.: Weil Abs. 3 besagt, daß der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern kann!

@Marina Meier: "Fazit: Wenn Deborah Hoyer nicht zugegeben hätte, dass sie den Bikini getragen hat, wäre er getauscht worden, also kommt man als Kunde mit Lügen weiter? "

Was? ? ? Ihr Fazit macht keinen Sinn, weil die Kundin noch am gleichen Tag zum Schwimmen gegangen ist.

Ich kann das Ärgernis der BF schon gut verstehen, allerdings wenn ich schon fast 2 h für Hin- und Rückweg brauche, würde ich wohl eher selbst zur Nadel greifen!

Sie müssen auch weiterlesen, nicht nur den ersten Halbsatz des gen. Paragrafen. Hier wird von der Unverhältnismäßigkeit gesprochen. Um es für sie deutlich zu machen: Ich kann kein neues Auto verlangen wenn der Zigarettenanzünder kaputt ist. Ich kann aber sehr wohl ein neues Kleidungsstück wie z. B einen Bikini neu verlangen, wenn die Naht aufgeht. Auch für Sie verständlich?

Meinen Sie mich, Fred?
Also erstmal geht die Empfehlung an Sie, alles komplett zu lesen.
Außerdem ist bei dem Bikini der Träger gerissen, und das sind drei Nadelstiche.
Um es auf Ihr Beispiel umzulegen: Lediglich der Zigarettenanzünder ist kaputt!

Ist es für Sie nun verständlich?

Hat der Bikini einen Zigarettenanzünder? Die Verhältnismäßigkeit ist monetär zu sehen! Der Bikini kostet vielleicht 50. -€ geschätzt und hier besteht das Recht des § 439 Abs. 1 BGB. Bei meinem Beispiel mit dem Auto wäre eine Umtausch unverhältnismäßig z. B 20Tsd Euro zu 100. - Euro für einen Zigarettenanzünderaustausch! Ist es jetzt bei Ihnen angekommen? Wenn nicht, empfehle ich eine Rechtsauskunft bei Ihrem Anwalt einzuholen.

Das Auto mit dem kaputten Zigarettenanzünder war Ihr Beispiel, schon vergessen?
Der Bikini hat 70,-€ gekostet. Und es geht "lediglich" um einen gerissenen Träger. Das ist mit 3 Nadelstichen in 5 Minuten erledigt!

Es wäre etwas anderes, wenn der Verschluß plötzlich kaputt gegangen wäre.

"Wie in § 439 Abs. 1 BGb ist klar geregelt, dass der Käufer die Wahl zwischen Mangelbeseitigung und Neilieferung hat.

Gemäß § 439 Abs. 3 S. 1 BGB darf der Verkäufer den Austausch nur verweigern, wenn dieser nur mit "unverhältnismäßigen Kosten" möglich wäre.

Unverhältnismäßige Kosten für den Verkäufer entstehen bei Austausch des Gerätes nicht, da er beim Hersteller Rückgriff nehmen kann. "

Dies ist die Auskunft eines Anwaltes in einem ähnlich gelagerten Fall.
Jetzt alles klar?
Ich empfehle der BF auf Umtausch zu bestehen, ich wollte doch auch keine neue Ware kaufen die gleich repariert werden muss!

Leider schreiben Sie nicht, um was für einen Fall es geht!

Wie gesagt, bei einem kaputten Verschluß wäre ich ganz Ihrer Meinung. Aber ein abgerissener Träger? Das ist ärgerlich, keine Frage, aber diese 2 h Zeit und den Ärger kann man sich da auch sparen und es eben schnell selbst nähen.

Und eigentlich sollte es doch auch mal der letzte begriffen haben, daß der Preis bei Kleidung nichts über die Qualität aussagt!

Lassen wir es mal so im Raum stehen. Einverstanden?
Aber was mich immer ärgert ist die maßlose Arroganz der Unternehmen, hier billiges Asienzeug auf den Markt zu werfen, viel Geld zu verlangen und der Kunde soll mit der minderen Qualität zufrieden sein. Ich finde, es wird viel zu wenig reklamiert, die Kunden sollen den Mist den Verkäufern um die Ohren schlagen, das denen mal ein Licht aufgeht. Ich verlange nur für gutes Geld gute Ware-das ist sicherlich nicht unmöglich. Den Unternehmen geht's nur um Maximalprofit, der Kunde ist nur die Melkkuh!

Hallo,

nur zur Info (und zum richtig lesen Fiete Tirzel)
§ 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Ein "geflicktes" Bikini-Oberteil ist nicht akzeptabel!

Hurra! Endlich noch mal jemand der eine Ahnung hat vom BGB, danke Bi Bo!