Mein Sohn hat sich einen MP3 Player für 60 € bei Medimax gekauft. Nach kurzer Zeit (innerhalb der Garantie) zeigte das Display nichts mehr an. Also sind wir mit Player und Kassenbon zu Medimax. Der Verkäufer sagte zuerst, er könne Ihn nicht umtauschen, man müsste ihn zur Reparatur einschicken. Er veschwand und kam nach kurzer Zeit mit der Aussage, sie würden den Player doch umtauschen, mein Sohn solle nochmal vorbei kommen mit dem kompletten Zubehör und der Verpackung.
Mein Sohn sagte, dass er diese wahrscheinlich nicht mehr habe. Der Verkäufer meinte er solle bringen, was er noch hat. Als mein Sohn ein Tag später dies tat, war ein anderer Verkäufer, der Ihn mit der Aussage, man könne da gar nichts machen weder reparieren noch umtauschen wieder wegschickte. Was ist das für ein Geschäftsgebaren? Eine Aussage machen und sich dann nicht daran halten, zumal mein Sohn den Weg zu Medimax nochmal machen musste von der Zeit dafür gar nicht zu sprechen.
Man muss sich nicht wundern, dass die Jugendlichen dementsprechend verhalten, wenn sie auf gut deutsch gesagt verXXXXt werden. Durch so ein Verhalten schaffen sie sich keine neuen Kunden und verlieren auf jeden Fall mich und meine Familie als solche.
Ein entäuschter Ex Kunde
Bestell-/Kundennummer: xx
Meine Forderung an MEDIMAX Zentrale Electronic:
Zusagen die dem Kunden gemacht werden einhalten
Antwort auf die Beschwerde vom 08.08.2013
Sehr geehrter Herr Betz,
wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.
Bitte teilen Sie uns mit in welcher Filiale Sie diese Erfahrung gemacht haben, damit wir der Sache auf den Grund gehen können.
Vielen Dank im Voraus.
M. Hampl
MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH
Mündelheimer Weg 40
D - 40472 Düsseldorf
phone: +49-211-4156-0 fax: +49-211-4156-536
E-Mail: kundencenter@medimax.de
Internet: www.medimax.de
Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter www.MEDIMAX.de/some/pflichtangaben.html
kommentare und trackbacks 2
Hallo, ich verstehe Sie. Wenn dem so ist wie sie schildern:
1. Die Firma hat den Player umzutauschen oder Geld zurück -Ihre Entscheidung-
2. auf die Verpackung kommt es nicht darauf an
3. der Aufwand wie Fahrtkosten zur Nachbesserung bzw. Wandelung sind von der Firma zu erstatten.
S. § 437 und 439 Abs 1 - 3 ff BGB
Viel Erfolg.
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.