Wir haben drei Gutscheine bei "Ab in den Urlaub", Gutscheinwert je 390 Euro für jeweils je 149 Euro, im August 2012 erworben und bezahlt. Daraufhin fragten wir im Hotel nach, zu welchen Daten der Aufenthalt möglich wäre. Wir erhielten als Vorschlag den 20. - 22.7, und buchten diesen Zeitraum. Das Hotel bestätigte uns die Buchung per Mail.
Wir fuhren also von Deutschland aus 700 km nach Prag. Als wir bei dem Hotel einchecken wollten, wurde uns dies verweigert, da das Hotel vermeintlich "ausgebucht wäre". (Wir checkten noch am selben Tag die Verfügbarkeit des Hotels auf "Hotel de", booking.com und der Webseite von Best Western, überall waren noch Plätze frei.) Wir sind danach wieder 700 km nach Hause gefahren.
Zuhause haben wir das Erlebte direkt bei "Ab in den Urlaub-Deal des Tages" schriftlich reklamiert. Die Antwort von U-Deals GmbH war: "Als Gutscheinvermittler haben wir keinen Einfluss auf die gebuchte Leistungserbringung. Ihre Beschwerde richten Sie Bitte direkt an das Hotel."
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
Schadensersatz für die Reise
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Bisher wurde mir lediglich angeboten, dort nochmals hinzufahren und meine gutscheine "abzuwohnen"