Am Freitag, 24.07.2013, habe ich von der EG Factory ein Schreiben bekommen mit 2,06€ und zusätzlich 39,-€ Inkassogebühren.
Bis zu diesem Tag habe ich gar nicht gewusst, dass es 2,06€ offen sind. Außerdem hat ExtraEnergie eine Einzugsermächtigung, damit sie den Betrag abbuchen kann oder darf.
Bestell-/Kundennummer: K01252503/I00113073
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Inkasso Gebühren zurückziehen und 2,06€ abbuchen
Antwort auf die Beschwerde vom 28.07.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen und möchten Sie bitten, uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com zu kontaktieren. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 4
Gar nicht drauf reagieren, auflaufen lassen bis notfalls zum gerichtlichen Mahnbescheid und dann Widerspruch einlegen. Danach hören Sie nichts mehr. GGfls. negative Feststellungsklage der Inkasso androhen. Dann geht's noch schneller mit dem Ende der Belästigungen.
Kann nur jedem ratten die Finger weg lassen von ExtraEnergie bei mir ist es änlich gelaufen. Verbraucherschutz warnt sogar vor diesem Unternhemen und das sagt schon viel aus.
Hallo,
Da erreichen Sie nichts.
Das kann man sich schenken die nerven zwar immer wider aber ich bin erst mal zur Schlichtungsstelle der Energiewirtschaft.
Dort dauert es zwar an Zeit da schwer Überlastet (bei solchen schwarzen Schafen wie ExtraEnergie kein wunder) aber das ist halt so.
Das schöne an der Schlichtungsstelle ist das das Energieunternehmen über das man sich beschwerd 450 Euro zahlen muß an die Schlichtungsstelle. Die Leute sollen und müssen noch viel mehr davon Gebrauch machen! Entweder die gehen in Insolvenz oder ändern dann mal ihr Geschäftsgebaren.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst