E.ON Bayern - Chaos seit über einem Jahr!

Landshut

Die E.ON Bayern Vertrieb GmbH mit Sitz in Landshut treibt mich langsam in den Wahnsinn.

Wir sind am 01.05.2012 in ein neu gebautes Haus eingezogen - Erstbezug. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits zwei Stromzähler installiert. Einmal ein Einfach-Zähler für den Haushaltsstrom, zum anderen ein Zähler Hoch- und Niedertarif für den Heizstrom (wir heizen mit Wärmepumpe). Unseren Vermietern wurde von E.ON Bayern versichert, daß es einen gesonderten Tarif für Wärmepumpen gibt und somit der Strompreis für die Heizung in einem angemessenen Rahmen liegen würde.

Bereits vor Einzugdatum telefonierte ich mit dem Kundendienst der E.ON Bayern und bat darum, die Zähler ab 01.05.2012 auf meine Rechnung umzustellen.

Die Standard-Antwort war immer dieselbe: dieses Anwesen besitzt noch keine Stromzähler. Nach mehrfachen Telefonaten konnten meine Stromzähler rückwirkend zum 05.06.2012 (Einzugdatum war der 01.05.!) endlich auf mich angemeldet werden.

Meine Begrüßungsschreiben waren auf den 16.07.2012 datiert.

HAUSHALTSSTROM:

Gut, daß ich diesen sofort bei E.ON gekündigt und den Anbieter gewechselt habe. Nichtsdestotrotz ist E.ON nicht in der Lage, mir eine korrekte Schlussrechnung zukommen zu lassen.

Mit Schreiben vom 05.10.2013 bekam ich von E.ON eine Schlussrechnung für den Zeitraum vom 05.06.2013 bis 31.08.2013 in Höhe von 1742,78 €. Der telefonisch mitgeteilte Zählerstand von 6873 kw/h, abgelesen am 31.08.2013 wurde von E.ON nicht berücksichtigt. Und das, obwohl E.ON meiner Vermieterin ebenfalls eine saftige Schlussrechnung geschickt hatte.

Am 15.10.2012 telefonierte ich mit E.ON und mir wurde versichert, daß die Schlussrechnung umgehend korrigiert wird. Statt einer korrigierten Schlussrechnung erhielt ich mit 30.10 eine Mahnung, natürlich mit 5,- Euro Mahngebühren. Am 03.11.2012 telefonierte ich wiederum mit E.ON. Ergebnis: Mahnung storniert, ich bekomme eine korrigierte Schlussrechnung. Neue Mahnung vom 07. November, wieder 5,- Euro Mahngebühr. Neues Telefonat am 09.11.2012: Mahnung storniert, korrigierte Schlussrechnung kommt.

Am 12.11.2012 schrieb ich einen Brief an E.ON und teilte nochmals die Zählerstände zum Einzugdatum und zum Datum Anbieterwechsel mit.

26.11.2012: wieder eine Mahnung mit anschließendem Telefonat am 29.11.2012, wieder wurde mir versprochen, daß die Mahnkosten storniert und die Schlussrechnung erstellt wird.

Trotz mehrfacher telefonischer Anfragen, erhielt ich eine korrigierte Schlussrechnung mit Rechnungsdatum 27.02.2013 in Höhe von 167,85 €. Jetzt hat E.ON den Grundpreis von 24,50 € / Jahr einfach mal so auf 84 € / Jahr erhöht und eine von mir bereits vorgenommene Zahlung nicht berücksichtigt.

Am 18.03.2013 erhielt ich wieder eine Mahnung über die korrigierte Schlussrechnung.

Ich legte mit Schreiben vom 24.03.2013 Widerspruch gegen diese Rechnung ein. Diesen Widerspruch schickte ich per Einschreiben.

Mit Schreiben vom 11.04.2013 teilt mir E.ON mit, daß ich auf ihre Rechnung und Mahnung nicht reagiert hätte und sie würden die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens in Betracht ziehen.

Hierauf telefonierte ich am 13.04.2013 erneut mit E.ON. Wieder wurde mir versprochen, die korrigierte Schlussrechnung zu prüfen.

Mit Schreiben vom 08.05.2013 teilt mir ein Rechtsanwalt mit, daß E.ON seine Kanzlei mit der Prüfung und Forderung beauftragt hat. Rechnung kam gleich dazu, neuer Zahlbetrag 220,62 €.

Am 11.05.2013 telefonierte ich erneut mit E.ON. Ergebnis: die Rechnung wird erneut der Fachabteilung vorgelegt!

Am 17.05.2013 neues Schreiben des Rechtsanwaltes. E.ON hat den Vorgang schließen lassen, ich erhalte keine Post mehr von dem Rechtsanwalt.

Seither habe ich von E.ON nichts mehr gehört. Ich habe mehrfach telefonisch nach meiner neuen Rechnung gefragt, die Antwort: bitte gedulden sie sich noch.

Ich wünsche mir von E.ON einfach nur eine korrekte Schlussrechnung.

HEIZSTROM:

Datiert vom 16.07.2012 erhielt ich mein Willkommensschreiben von E.ON, Vertragsbestätigung.

Obwohl meine Vermieter bereits mit E.ON telefoniert und geschrieben haben und diesen zugesichert wurde, daß wir einen Heizkostentarif erhalten, stand davon nichts in dem Begrüßungsschreiben.

Aus diesem ging lediglich hervor, daß ich Strom geliefert bekomme, netto-Kosten und brutto-Kosten (sprich Abschlag).

Am 23.07.2012 telefonierte ich mit E.ON. Mir wurde zugesichert, daß ich einen Heizstromtarif erhalte und mir ein entsprechender Vertrag zugesandt wird.

Trotz mehrmaliger telefonischer Nachfrage erhielt ich keine neue Vertragsbestätigung. Stattdessen mit Schreiben vom 10.09.2012 eine Mahnung über zwei versäumte Abschlagszahlungen.

Am 13.09.2012 telefonierte ich mit E.ON und vereinbarte, daß ich keine Abschlagszahlungen leiste, bis ich einen Vertrag über den Heizstromtarif vorliegen habe. Die Mitarbeiterin stornierte die Mahngebühren und sicherte mir den Versand des neuen Vertrages zu.

Nach unzähligen weiteren Telefonaten erhielt ich mit Schreiben vom 03.11.2012 wiederum eine Vertragsbestätigung. Aus dieser ging nicht hervor, welche Tarifmerkmale mein Vertrag beinhaltet.

Ein erneutes Telefonat mit E.ON ergab, daß hier in der Vertragserstellung ein Fehler unterlaufen sein muß, da es den erfaßten Tarif angeblich nicht gibt.

Es wurde mir wiederum zugesichert, daß mir ein neuen Vertrag für Heizstrom zugesandt wird.

Dies teilte ich per Einschreiben E.ON nochmals am 12.11.2012 mit.

Datiert vom 29.11.2012 erhielt ich erneut eine Vertragsbestätigung. Mein Vertrag: Grundversorgung Heizstrom getr. Messung.

Ich telefonierte wiederum mit E.ON und erklärte, daß ich mich für einen Heizstromtarif entschieden hätte, diesen jedoch nicht in der Grundversorgung, da diese viel zu teuer ist.

Nach wiederum unzähligen Telefonaten erhielt ich mit Schreiben vom 17.12.2012 endlich eine Vertragsbestätigung über E.ON WärmeStrom öko. Danke, Frau H.!

Mit dieser freundlichen Dame hatte ich vereinbart, daß ich den Auftrag an E.ON zurückschicken und den Wärmestromtarif bis Einzugdatum zurückdatieren soll. Dies tat ich auch am 20.12.2012

Zwischen zwei weiteren Mahnungen und mehreren Telefonaten erhielt ich letztlich mit Schreiben vom 05.02.2013 eine Vertragsbestätigung. Vertragsbeginn: 07.01.2013!

Wieder telefonierte ich mit E.ON, die lapidare Antwort: Die Vertragsumstellung ist erst möglich, ab Posteingang des Auftrages! Daß ich zuvor monatelang mit E.ON telefoniert und geschrieben habe, interessiert dort keinen. Also darf ich jetzt die erhöhten Preise für die Grundversorgung bezahlen, weil bei E.ON offensichtlich die eine Hand nicht weiß, was die andere macht!

Aber immerhin habe ich als Dankeschön für meine Treue (Heizstromanbieter kann man LEIDER nicht wechseln!) 25,- Euro gutgeschrieben bekommen. Das ist lächerlich gegen das, was ich jetzt mehr zahlen soll.

Ab Januar 2013 zahlte ich monatlich einen Abschlag, da jedoch die Abschläge für 2012 nicht bezahlt wurden, bekam ich wieder unzählige Mahnungen und ich telefonierte stundenlang und alle paar Wochen mit E.ON.

Letztendlich erhielt ich meine Jahresrechnung für den Zeitraum vom 05.06.2012 bis 31.05.2013.

Auch in dieser Rechnung waren wieder die Zählerstände vom Einzugdatum nicht berücksichtigt, obwohl diese mehrfach an E.ON mitgeteilt wurden. Am 18.06.2013 teilte ich dies telefonisch an E.ON mit und bat um Korrektur der Rechnung.

Am 10.07.2013 erhielt ich wiederum eine Mahnung und telefonierte erneut mit E.ON. Ich erklärte der Dame am Telefon mein Problem und jetzt mal ein Lob. Das war wirklich eine sehr nette Frau. Frau F. versprach, die Mahnung zu stornieren und eine korrigierte Rechnung erstellen zu lassen.

Diese habe ich bis heute (02.08.2013) nicht erhalten. Stattdessen drohte mir E.ON an, den Strom zum 28.08.2013 abzustellen.

Da ich seit über einem Jahr permanent mit E.ON telefoniere und schreibe und sich wirklich gar nichts bessert, habe ich für mich beschlossen, noch eine Woche abzuwarten.

Sollte sich bis zum 12.08.2013 keine Lösung ergeben, welche von E.ON in die Wege geleitet wird, werde ich Anzeige wegen Betrug erstatten und die ganze Angelegenheit an meinen Anwalt übergeben.

Ich weiß mir leider nicht mehr zu helfen, trotz unzähliger Telefonate und der Zeit, die ich damit investiert habe, habe ich mit E.ON nur Probleme. Leider kann man diese nicht lösen, weil das Call-Center einem nicht mal sagt, wo man sich beschweren kann. Oder einfach auflegt, nachdem man 20 Minuten in der Warteschlange gehangen hat.

Nicht sehr kundenfreundlich!

Bestell-/Kundennummer: 272003639026 und 272003639163

Meine Forderung an E.ON Bayern:

Einfach nur eine korrekte Rechnung, sowohl für den Haushalts- als auch für den Heizstrom! 003

Antwort auf die Beschwerde vom 05.08.2013
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

15.08.2013 | 08:15 Uhr

Sehr geehrte Kundin,

es tut uns sehr leid, dass Sie so lange auf die Erstellung Ihrer Rechnung warten mussten. Dass Sie immer wieder angefragt und dennoch keine zufriedenstellende Lösung in unserem Kundenservice erfahren haben, entspricht auch nicht unserer Vorstellung einer guten Kundenbetreuung. Wir danken Ihnen sehr für Ihre offenen Worte, und für die Geduld, die Sie uns trotz allem entgegengebracht haben.

Die Rechnungen sind inzwischen auf dem Weg zu Ihnen. Wir verstehen, wie ärgerlich das Ganze für Sie gewesen ist und bitten Sie ausdrücklich um Entschuldigung!

Viele Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Leider hat sich E.ON nicht gemeldet

Zumindest insofern, daß ich sowohl für den Haushalts- als auch für den Heizstrom eine Rechnung unter Berücksichtigung der Zählerstände sowie der bereits getätigten Zahlungen erhalten habe!

Auf die unterschiedlichen Grundpreise in der Rechnung, bzw. auf die Unstimmigkeiten bezüglich der Umstellung von Grundversorgung zum Öko-Tarif ist E.ON nicht eingegangen.

Da mir das Ganze langsam zuviel wird, werde ich das jetzt so hinnehmen!

Vielen Dank an das Team von Reclabox - toll, daß es euch gibt!