Ich habe eine flatrate für Internet und Festnetz-Telefon bei 1 & 1. Auf den monatlichen Einzelverbindungs-Nachweisen werden für nicht geführte Funktelefonate auch Gebühren berechnet.
Und zwar rufe ich von meinem Festnetz eine ganz bestimmte Handy-Nr. an, lasse es 1 x klingeln und lege wieder auf. (Es springt keine Mailbox an!) Derjenige ruft mich dann an, weil er aufgrund der aufgelaufenen Tel. -Nr. den Anrufer erkennt und weil es ihn wegen seiner Flatrate nichts kostet. So ist das Spiel.
Aber 1 & 1 berechnet mir für den "Lockruf" eine Einheit von -,199 zzgl. MWSt. = -,2368 €.
Trotz mehrfacher schriftl. Reklamationen begründet man das durch einen "Verbindungsaufbau" und beharrt darauf, weil es "technisch so ist". Ausserdem könnte das die Kundendienst-Abtlg. auch nicht ändern. Auch nicht an die zuständige techn. Abteilung weitergeben.
Bestell-/Kundennummer: K 18299011
Meine Forderung an 1 & 1 Telekom:
Handy-Gespräche, die nicht stattgefunden haben, können auch nicht berechnet werden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Aufgrund meiner per Einschreiben an die Geschäftsführung gerichteten Beschwerde wurde ich am 2.8.13 von einer Dame angerufen. Man bot mir ein "Bonbon von 10 €" als Entgegenkommen an. Ließ aber klar durchblicken, daß 1 & 1 nicht in der Lage sei, dies abzustellen, da es sich um einen "Verbindungsaufbau" handelt, auf den sie keinen Einfluß hätten.
Meine weiteren 3 Lockanrufe als Test, die ich genauestens uhrzeitmäßig festgehalten habe, werden also auf dem nächsten Verbindungs-Nachweis wieder berechnet.
Mein nächster Schritt wird die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur sein.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst