Durch 6 Stunden Flugverspätung drei Urlaubstage verschenkt

Ich bin mit meiner Freundin am 06.07.2013 mit Air Berlin von Düsseldorf nach Cancun geflogen. Der ursprünglich für 09:15 geplante Flug ist aber wegen Flugzeugdefektes/-wechsel erst um 15:20 abgehoben. Hierdurch sind wir auch erst Abends gegen 20:00 Uhr statt wie geplant um 13:35 in Cancun gelandet.

Nicht nur dass uns deshalb ein ganzer Urlaubstag verloren ging, wir konnten auch unseren Mietwagen nicht wie geplant abholen und mussten einen Tag umsonst bezahlen. Außerdem ist unsere Buslinie am Ankunftstag nicht mehr verkehrt und wir mussten wegen der Verspätung ein zehn Mal so teures Taxi nehmen. Das Schlimmste allerdings war, dass sich unsere Reise so immens verlängerte, dass der Jetlag und Schlafentzug extrem heftig waren und uns mehr als drei Tage zur Rehabilitation gekostet haben.

Ich habe direkt am Ankunftstag eine E-mail an Air Berlin geschrieben und nur oben genannte Vorgangsnummer erhalten. Auf weitere E-mails diesbezüglich (in wöchentlichen Abständen) reagierte Air Berlin nicht. Das Kundencenter hat mich am Telefon nur abgewimmelt (sie wüssten nichts). Langsam reichts mir.

Rechnungsnummer: 1301157450/1

Buchungscode: 2CBBPU

Flug: AB 7416

Bestell-/Kundennummer: Vorgangsnummer:1042641

Meine Forderung an Air Berlin:

Antwort, Flugpreiserstattung, Schadensersatz

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

SAMMELBESCHWERDE
Möchten Sie sich dieser Beschwerde anschließen?

Jetzt anschließenEs haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.

Das ist jetzt aber nicht Ihr ernst?
Wegen 6 Stunden Verspätung brauchen sie 3 Tage zur Erholung?
Empfehlung: Bleiben Sie zu Hause, Fernflüge sind nichts für Sie und Ihre Gesundheit.

Air Berlin wird Sie versuchen mit Fluggutscheinen abzuspeisen, natürlich mit einer lächerlich geringen Summe, soviel kann ich Ihnen nahzu versichern. UND Sie dürfen auf jede Antwort gut und gerne 4 bis 6 Wochen warten.

Profit zu schlagen?

Immer wieder sind die Kommentare hier vollkommen UNVERSCHÄMT!

Herr Draschan bezahlte für eine Leistung die mangelhaft erbracht wurde. Laut Fluggastrecht steht dem Geschädigten somit eine Entschädigungen zu.

Selbst wenn Sie mit Ihrer Jetlag-These richtig liegen, sollten Sie dem Beschwerdeführer nicht beleidigend unterstellen, er würde rein aus Profitgier seine Rechte einfordern.

Ihre Gesellschaftspolitische Frage untermauert ledigich Ihre argumentative Hilflosigkeit.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst