Eine Sammelklage gegen Extra-Energie wäre der richtige Vorgang!

Chemnitz

Wenn man dieses Forum betrachtet, könnte der Eindruck entstehen das hier Abläufe

stattfinden, wo die Rechtsanwälte und evetuell die Gerichte gefordert sind.

Ich bin leider auch ein Geschädigter, dem gerade solch einen Ablauf bevorsteht.

Was sich hier abspielt, ist das allerletzte Geschäftsgebaren was man sich vorstellen

kann. (Rechtsanwalt wird eingeschaltet)

Ich bin gespannt wie meine Jahresabrechnung ausfällt, die mir natürlich noch nicht

zugestellt worden ist, aber ein Nachzahlbetrag bereits abgebucht wurde, der

überhaupt nicht der Wirklichkeit meines Vertrages entspricht.

Außerdem wurde die Abschlagszahlung fast verdoppelt.

Diese Beträge wurden von meiner Bank bereits zurück gefordert.

Viele Grüße an alle User.

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Eine detaillierte Jahresabrechnung mit angegebenen Zählerständen,-von-bis.

Antwort auf die Beschwerde vom 04.08.2013
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

08.08.2013 | 08:03 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen und möchten Sie bitten, uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com zu kontaktieren. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Ich warte auch noch auf eine Antwort von Extraenergie bzgl.
einer Preisanpassung nach einem Jahr trotz bezahlter Preisgarantie für 24 Monate. Sollte Extraenergie den Preis für das 2. Belieferungsjahr nicht dem Vorjahr anpassen, würde ich mich auch gerne einer Sammelklage anschließen.

Hallo Leute, ihr seht zuviel Amifilme. Im Amiland gibt es Sammelklagen, hier in unserem Rechtssystem nicht. Da muss schon jeder selbst tätig werden.

Dann eben Streitgenossenschaft.

Hallo Fred, vielleicht sollten Sie mehr Heimatfilme schauen, dann hätte man Sie auch nicht mit der Streitgenossenschaft an die Hand nehmen müssen.

Hallo Ihr, ist doch erst zwei Wochen her, dass man in den Nachrichten berichtete, dass eine Sammelklage hierzulande Erfolg brachte. Es ging um versteckte Preiserhöhungen im Energiebereich, etwa aus dem Jahr 2003. Die müssen also jetzt offener, gezielter bekannt gegeben werden. Also, ich gogel gleich mal. (2003-2006 - Gaskunden)

War trotzdem keine Sammelklage. Entweder hat ein Einzelner geklagt oder eine Verbraucherschutzorganisation -die dürfen das nämlich.

Http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/gaskunden-hoffen-auf-millionen-rueckzahlung-1.3273702

Das war europäisches Recht. Hat zum Erfolg geführt-erfreulicherweise. Das Verhalten des Beklagten verstößt gegen europ. Recht. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass das deutsche Rechtssystem keine Sammelklage vorsieht. Hier gilt nur Einzelklage oder wie gesagt Verbraucherschutzorganisationen. Im Übrigen ist das EuGH Urteil eine Grundsatzurteil auf das sich Einzelkläger berufen können-aber wie gesagt- Einzelklagen sind in Deutschland erforderlich.
Ändert aber alles nichts an der Tatsache dass das Verhalten dieser Sorte von Anbietern sehr bedenklich ist- vielleicht wäre es besser sie verschwinden vom Markt.
Das würde manche Geldbeutel schonen-und Nerven der Betroffenen.

Hallo Fred,

wie recht Sie haben. Aber es werden immer wieder neue Gaunerfirmen entstehen.
Ich hatte bereits hier mehrfach gelesen, dass es keine Sammelklagen in D gibt. Deshalb wunderte ich mich sehr über das kürzlich Gehörte. Aber so genau hatte ich da wohl doch nicht alles mitgekriegt.

Beschwerde ist vorerst gelöst.
Sollten noch weitere Differenzen auftreten,
werde ich mich zugegebener Zeit wieder melden.