Rechnung mit geschätzten Werten für ungenutzte Zähler gestellt

Duisburg

Die Stadtwerke Duisburg verschicken Rechnungen mit konkreten Forderungen für geschätzte Werte von Verbrauchsstellen ohne ein Vertragsverhältnis.

In diesem Fall für eine vorrübergehend leerstehende Wohnung.

Dies ist mehr als dreist und unseriös!

Bestell-/Kundennummer: K208718065

Meine Forderung an Stadtwerke Duisburg:

Öffentliche Stellungnahme und Rücknahme der Forderung

Antwort auf die Beschwerde vom 06.08.2013
Stadtwerke Duisburg AG

Abteilung: Beschwerdemanagement

25.09.2013 | 06:16 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass unsere Vertragsbestätigung bei Ihnen zu Irritationen geführt hat.

Wir hatten von dem örtlichen Netzbetreiber diesen Zähler als "vertragslos" zugewiesen bekommen. In diesen Fällen bieten wir den Hauseigentümern die Übernahme des Zählers an. Das entsprechende Begleitschreiben hat Sie aber wohl leider nicht erreicht.

Nach der hiermit erfolgten neuen Bewertung Ihres Falls werden wir nun aus Kulanz die Rechnung stornieren.

Freundliche Grüße

Ihre Stadtwerke Duisburg

bewerten sie die antwort von Stadtwerke Duisburg AG

Wie zu erwarten keine Reaktion.

Als Reaktion ist eine Mahnung mit Androhung der Übergabe an ein Inkassounternehmen gekommen.

Ich habe inzwischen Anzeige wegen Betrugsversuch gegen die Stadtwerke erstattet.
Diese wird unter dem Aktenzeichen 501000-095717-13/7 in Duisburg bearbeitet.

Es ist heute ein Schreiben der Stadtwerke mit einer nicht nachvollziehbaren Erklärung gekommen.

Zur Antwort der Stadtwerke Duisburg AG:
1. Der örtliche Netzbetreiber sind die Stadtwerke Duisburg!
2. Eine Rechnung zu stellen und anzumahnen ist wohl kaum ein "Übernahmeangebot".
3. Es wurde nachweislich keine Leistung in Anspruch genommen und daher sind die Stadtwerke Duisburg auch kein Ersatzversorger.

Der Sachverhalt ist juristisch noch immer bei der Staatsanwaltschaft in Klärung.

Der Fall liegt nun bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst