Falsche Zählerzuordnung

Sachverhaltserklärung: Im Februar 2012 wurden wir mit einer Gartengemeinschaft Kunden bei EON. Benötigt wurde eine 3 Zählersäule für 3 Haushalte. Jeder Haushalt erhielt seinen eigenen Vertrag. Aus irgendwelchen Gründen liefen von Februar bis Oktober 2012 2 Zähler und somit auch 2 Veträge auf mich. Nach der richtigen Zuordnung der Zähler, was wohlgemerkt erst in diesem Jahr (2013) erfolgte erhielten wir ein Schreiben das wir trotzdem für die o. g. Monate die Grundgebühr für den Zähler zahlen sollen obwohl es nicht unser Zähler ist. Dies sahen wir natürlich nicht ein und wehrten uns gegen die Forderung.

EON teilte uns mit das die Zuordnung des " richtigen " Zählerinhabers rückwirkend zum Februar 2012 nicht möglich ist, ich diese Summe zu zahlen hätte und in einem seperaten Schreiben die Schlussrechnung zugesendet bekomme. Auch auf dieses Schreiben reagierte ich und bat um eine Kulanzlösung denn es ist nicht unser Fehler das nicht alle 3 Vertragsinhaber zu Beginn ordnungsgemäß angemeldet wurden. Auf dieses Schreiben reagiert EON gar nicht mehr, auch nicht mit einer Ablehnung der Kulanzbitte, noch erhielten wir die angekündigte Schlussabrechnung. Stattdessen erhielten wir letzte Woche ein Schreiben einer Anwaltskanzlei die jetzt das Geld für EON " eintreiben " soll. Ein Telefonat brachte keinen Erfolg da die Dame sich nicht in der Lage sah uns behilflich zu sein. Mittlerweile sind wir echt sauer, erst dauert es Monate bis die Zähler alle richtig zugeornet sind und man kann sich vorstellen wie rege der Briefverkehr war bis auch das endlich alles seine Richtigkeit hatte. Nun hat das alles wenigstens seine Richtigkeit aber dann auf Kundenanliegen gar nicht mehr zu reagieren sondern die Sache gleich an einen Anwalt weiter zu leiten empfinden wir als sehr Kundenunfreundlich und auf Grund der Vorgeschichte und der Versäumnisse von EON nicht gerechtfertigt.

Mittlerweile bereuen wir es EON als Stromanbieter für den Garten gewählt zu haben.

Meine Forderung an EON edis:

Rücknahme der Anwaltsforderung

Antwort auf die Beschwerde vom 12.08.2013
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

12.08.2013 | 12:23 Uhr

Guten Tag Frau Schiepe,

es tut uns leid, dass Sie sich über uns ärgern mussten. Sie hatten zwischenzeitlich telefonischen Kontakt mit unserer Mitarbeiterin. Schön, dass wir die Angelegenheit in diesem Gespräch klären konnten.

Wir freuen uns, wenn Ihr Anliegen nun zu Ihrer Zufriedenheit gelöst ist und wir Sie in Zukunft wieder von unserem Service überzeugen können.

Viele Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Hallo. habe selbst Probleme mit eon und rate euch zum Anwalt oder Verbraucherschutz zu gehen.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst