Mahnung ohne Kundenanschreibung

Paderborn

Habe heute von E.ON eine Mahnung bekommen, über ein Kundenkonto was ich bis heute selber nicht kannte.

Mir ist diesbezüglich nie ein Kundenanschreiben, bezüglich des Kontos und der Abschlagshöhe, zugegangen. Doch nun heißt es, zwei Abschläge je 45,-- € und die Mahngebühr für 5,-- € begleichen.

Dabei hatte ich mich am 12 August telefonisch bei E.ON gemeldet, warum ich seid meinem Umzug im Juni immer noch kein Schreiben bezüglich der Zähler für Wärme und Wasser bekommen hatte.

In dem Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass die Zähler noch nicht bekannt sind und auch auf meinen Namen hierzu keine Einträge im System vorliegen. Der Mitarbeiter bat mich, die Zählernummern und Stände ein zu schicken, um die Zähler nun anzumelden. Aus diesem Grund schickte ich einen Brief am 19. August 2013 ab.

Heute, am 23. August 2013, also eine Mahnung bezogen auf ein Konto, welches ich, und anscheinend auch die Mitarbeiter von E.ON bei meinem Telefonat, nicht kannten.

Nach zwei falsch kalkulierten Endabrechnungen nun eine Mahnung zu einem Phantomkonto.

Ich frage mich, inwieweit sich die Inkompetenz bei E.ON Westfalen Weser noch steigern lässt und inwiefern der Staat weiter weg sieht, wie die großen Energiekonzerne die Verbraucher gnadenlos über den Tisch ziehen.

Bestell-/Kundennummer: 6724844

Meine Forderung an E.ON Westfalen Weser:

Aufklärung und Klarstellung des Sachverhalts

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 299 Tagen und 14 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

E.ON hat Stellung bezogen und mir die Mahnkosten erlassen.