Telefonisch ließ ich mir dummerweise eine (im ersten Jahr kostenlose, dann kostenpflichtige) Hausschutzversicherung im Namen der Extraenergie aufschwatzen. Nach vergeblichen Kontaktversuchen per Hotline und E-Mail schrieb ich den folgenden Brief. Ich schickte ihn per Einschreiben mit Rückschein am 01.08. an die Geschäftsführung der ExtraEnergie in Neuss. Der Rückschein wurde quittiert, doch es erfolgte keine Antwort. Daraufhin sandte ich den identischen Text per Fax nach Neuss; auch dieser Kontaktversuch blieb unbeantwortet. Am 16.08. erhielt ich dann eine E-Mail von Extraenergie, in der mir der Vertrag bestätigt und ich informiert wurde, dass ich diesen binnen 14 Tagen schriftlich oder per Fax kündigen könne.
Hier nun mein Schreiben, mit dem ich eben dieses versucht hatte:
Kundennummer 00276856
Kündigung der Hausschutzversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29.07. wurde ich von der Rufnummer 0221/96989000 im Namen von Hit-Gas angerufen. Die Frau am Telefon bot mir als „Bonus“ eine kostenlose Hausschutzversicherung für ein Jahr an. Ab dem 2. Jahr sei sie kostenpflichtig, wenn ich sie nicht kündige.
Ich sollte per E-Mail umgehend die Vertragsbedingungen erhalten. Als dies nicht erfolgte, schrieb ich eine E-Mail an Hit-Gas, welche unbeantwortet blieb. Anschließend rief ich bei der Hotline von Hit-Gas an. Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass das o. g. Telefonat sei nicht in meinen Unterlagen verzeichnet, sie finde nirgendwo Erwähnung einer Hausschutzversicherung.
Aufgrund dieser sehr dubiosen Vorgeschichte widerrufe ich per sofort die telefonische Vereinbarung mit Ihrer Mitarbeiterin und kündige die Hausschutzversicherung innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Tagen.
Ich erbitte eine umgehende schriftliche Bestätigung meiner Stornierung, spätestens aber bis zum 10.08.2013. Anderenfalls werde ich rechtliche Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Bestell-/Kundennummer: 00276880
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Anerkennung meiner sofortigen Kündigung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Gestern erhielt ich per E-Mail eine Bestätigung meiner Kündigung. Wie zu erwarten nur eine Standardformulierung ohne Bezug auf die mir entstandenen Unannehmlichkeiten, geschweige denn einer Entschuldigung.