E.On reagiert nicht auf jegliche Korrespondenz und weigert sich.

Regensburg

Sehr geehrte Damen und Herren, zur Vorgeschichte muss ich etwas weiter zurückgreifen. Wir sind bei E.On Bayern seit ca 4 Jahren "Kunde" und dürfen jährlich einen enormen Betrag nachzahlen. Im ersten Jahr haben wir die Nachzahlung geleistet, da vor uns weniger Personen im Haus gelebt haben und wir deren Verbrauch erstmal übernommen haben.

Im zweiten Jahr haben wir ebenso einfach nachbezahlt, da wir eine Person mehr im Haushalt geworden sind. 2 ERWACHSENE UND 3 KLEINKINDER, die auf die Versorgung angewiesen sind. Ein mehrverbrauch erschien uns daher erstmal als erklärbar. Im dritten Jahr bekamen wir aufs neue eine erhebliche Nachzahlungsaufforderung, welche uns endgültig stutzig machte.

Wir baten um eine Überprüfung, da wir nachts den doppelten Verbrauch als tagsüber hatten. Fairerweise möchten wir erwähnen, dass wir einen Boiler oben stehen hatten, welcher aber immer entkalkt worden ist und überprüft wurde. Am 2.8.2012 kam ein Außendienstmitarbeiter der für E.On im Auftrag arbeitete und bat mich in der Wohnung sämtliche Stromquellen abzustellen. Nach guten Zehn Minuten lief der Zähler immer noch weiter. Sogar der gute Techniker konnte sich das nicht erklären und meinte, er lässt das überprüfen und ich werde von E.On zeitnah informiert.

Sicherhaltshalber habe ich am nächsten Tag noch einma bei der Kundenbetreuung angerufen und um eine Mahnsperre gebeten, da wir uns ja in Prüfung befanden. Die Dame meinte das sei kein Problem und erließ eine Mahnsperre für den Zeitraum der Prüfung. Die monatlichen Abschläge haben wir dennoch bezahlt, da die nichts mit der Nachzahlung zu tun haben und wir mit Strom beliefert wurden.

Nach wie vor waren immer noch die offenen Fragen im Raum gestanden: - bis wann wird die Prüfung beendet sein - warum ist der Verbrauch nachts doppelt so hoch wie tagsüber Als kleine Anmerkung: Nachts lief höchstens der Wäschetrockner und ggf. noch etwas der Fernseher da sich das meiste Tagsüber aspielte. Ebenso wurden die sogenannten "Stromfresser" wie ältere Geräte durch neue Stromsparende Geräte ersetzt. Ebenso der Wäschetrockner läuft mit der Energieeffizenzklasse A, da er durch eine Wärmepumpe nicht ständig neue Hitze erzeugt.

Bis dato wurde von der E.On für uns ersichtlich nichts weiter unternommen bzgl. des Stromzählers. Nach gut 1,5 Monaten wurde die Mahnsperre aufgehoben und wir erhielten eine Aufforderung der sofortigen Nachzahlung oder der Strom wird uns gesperrt. Da ich meine Familie nicht im dunklen Sitzen lassen wollte, bezahlte ich die vermeintlich richtige Forderung und alles lief weiter wie gehabt. Auch die mehrfache bitte eines Lastschrifteinzugsverfahren blieb unberührt seitens E.On. Der Boiler ist dieses Jahr abgesteckt worden da wir ein neues Heizsystem bekommen haben. In diesem Jahr ist erneut eine Nachzahlungsaufforderung gekommen, die definitiv nicht stimmen kann. Ein Verbrauch von über 8000 kw ist definitv zu hoch. Wir baten um Korrektur der Forderung und gaben den exakten Zählerstand. Daraufhin erhielten wir diverse Berichtungen der Rechnungen, wo eine dabei war, die wir gar nicht verstanden. Weniger Verbrauch zu höheren Konditionen?

Wir riefen des öfteren bei E.On an und wollten uns dieses Prozedere erklären lassen. Gleichzeitig wollten wir erneut wie bereits im letzten Jahr eine Mahnsperre einrichten lassen, wobei dies auf einmal nicht mehr möglich war. Bei den letzten Telefonaten erhielten wir nur aussagen wie: das System funktioniert nicht und wenn es wieder gehen würde erhalten wir einen Rückruf oder auch die Aussage das der Mitarbeiter nichts einsehen kann und sich die Unterlagen erst zukomme lassen muss und uns daraufhin zurückruft. Passiert ist nichts!

Am 5.9.13 haben wir uns erneut bei E.On telefonisch gemeldet und baten um Klärung. Ergeben hat sich letztendlich nur das wir sozusagen das Messer auf die Brust gesetzt bekommen mit der Aussage "der Beitrag muss nachbezahlt werden und eine Stomsperrung sei bereits unterwegs". Auf alles weitere ist die gute Frau nicht weiter eingegangen außer das sie meinte wir sollen doch eine E-Mail schicken wo wir wie auch soeben bei Recla Box beschrieben unsere "Beschwerde" schildern sollen.

Es ist BIS HEUTE nicht einmal eine Eingangsbestätigung gekommen, stattdessen lag der Sperrauftrag gestern in unserem Briefkasten.
Eine rechtliche Beratung haben wir uns bereits schon eingeholt und werden den Vorfall auch morgen diesen Übergeben sofern keine Reaktion seitens E.On kommt. Unsere Meinung ist, das durch ein Einhalten gewisser Aussagen es erst gar nicht soweit gekommen wäre. Wir sind bereit Zahlungen zu leisten, jedoch sind wir nicht bereit Zahlungen zu leisten die wir gar nicht in Anspruch genommen haben. Wir hoffen zumindest auf diesen Weg in irgendeiner Art und Weise nun eine Antwort zu erhalten und das der Vorfall geklärt wird.

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 282017617187

Meine Forderung an E.ON Bayern:

Sofortige Aufhebung der Stromsperre, vernünftige Lösung finden

Antwort auf die Beschwerde vom 09.09.2013
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

16.09.2013 | 08:30 Uhr

Sehr geehrte Frau Caliskan,

es tut uns sehr leid, dass sie sich über uns ärgern. Gerne haben wir uns mit dem Netzbetreiber in Verbindung gesetzt und die Hintergründe zu den Zählerständen in Erfahrung gebracht. mit einem psersönlichen anschreiben, versandt am 13.09.2013, haben wir zu Ihren Fragen Stellung genommen.

Gern geben wir in diesem Rahmen noch einen allgemeinen Hinweis.

Grundsätzlich ist es nicht möglich, wertende Aussagen zu dem Verbrauchsverhalten unserer Kunden zu geben. Dieses wird ausschließlich vom Kunden selbst gesteuert und durch soviele unterschiedliche Kriterien beinflusst, dass für eine fundierte Bewertung jegliche Grundlage fehlen würde.

Wenn eine geeichte Messeinrichtung nach Abschaltung aller im Haushalt befindlichen Energiegeräte weiterhin Stromverbrauch anzeigt, stellt sich die Frage, ob weitere Energiegeräte über den entsprechenden Zähler gemessen werden, die vielleicht nicht zur angemieteten Wohneinheit gehören oder dem Nutzer der Verbrauchsstelle nicht bekannt sind. Die Verbrauchsklärung obliegt aber dem Nutzer selbst.

Mt freundlichen Grüßen

Ihr E. ONVertrieb

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Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.