Das habe ich soeben per Mail erhalten:
Unsere Revisionsabteilung hat festgestellt, dass an Ihrer Abnahmestelle ein Wandler und/oder Doppel- oder Mehrfachtarifzähler betrieben wird. In Ziffer 1 der unserem Liefervertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Stromlieferbedingungen ist jedoch eindeutig festgehalten, dass wir ausschließlich Eintarifabnahmestellen beliefern und die Belieferung von Doppel- oder Mehrfachtarifzählern explizit nicht angeboten wird.
Damit liegt ein Verstoß gegen einen Belieferungsausschluss vor. Folge hiervon ist, wie vertraglich vereinbart, die gelieferte Menge an Energie mit einem Aufschlag von 20 % auf den Arbeits- und Grundpreis des vereinbarten Tarifs in Rechnung zu stellen. Das entspricht einem Arbeitspreis von 27,85 cent/kWh und einem Monatsgrundpreis von 8,04 €.
Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns jedoch ein wichtiges Anliegen. Wir gehen ferner davon aus, dass Sie hier nicht vorsätzlich gegen unseren Vertrag verstoßen haben. Aus diesem Grunde möchten wir Sie nicht ohne Vorwarnung vor vollendete Tatsachen stellen, sondern bieten Ihnen die Gelegenheit über die weitere Zusammenarbeit mit uns aktiv mitzuentscheiden:
Nutzen Sie daher jetzt die - in unseren Allgemeinen Lieferbedingungen ebenfalls vorgesehene - Möglichkeit einer Umstellung in unseren Tarif „MTZ_Pro". Der Vertrag würde dann - wie gewohnt, aber eben in einem anderen Tarif - weiterlaufen.
Im Tarif „MTZ_Pro" beträgt der Arbeitspreis 26,19 cent/kWh und der Monatsgrundpreis 6,70 €. Im Übrigen bleibt es bei den derzeitigen Vertragsbedingungen. Insbesondere die Vertragslaufzeit bleibt unverändert.
Bitte teilen Sie uns daher bis zum 04.10.2013 verbindlich mit, ob Sie unser Angebot zu einem Wechsel in den Tarif „MTZ_Pro" wünschen. Hierzu ist es ausreichend, wenn Sie auf diese E-Mail mit dem Inhalt: „Ja, ich möchte mit sofortiger Wirkung in den Tarif „MTZ_Pro" wechseln" antworten.
Sofern uns bis zum 04.10.2013 kein entsprechender Wechselwunsch vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie unser Angebot nicht annehmen möchten. Aufgrund des vorliegenden Vertragsverstoßes sind wir dann gezwungen, ohne weitere Nachricht die außerordentliche Kündigung des Vertrages zu erklären. Wir würden es jedoch sehr bedauern, wenn wir diesen Weg beschreiten müssten.
Meine Forderung an almado:
Stellungnahme
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst