Unsere Wolf Gastherme CGW 20/120 wurde im September 2007 in Betrieb genommen und funktionierte stets einwandfrei. Nun erschien am 03.09.2013 die Meldung: Störung 024.
Der Einbau eines neuen Gebläses ist notwendig, wie ich schnell herausfinden konnte.
Dies wurde auch inzwischen von einen Fachbetrieb durchgeführt.
Bisher waren wir mit der Heizung rundum zufrieden.
Aber von einer Heizung dieser Qualität hätte ich jedoch mehr Ausdauer, mindest 10 Jahre beanstandungsfreie Nutzung erwartet.
Im Wege der Kulanz bitte ich um Übernahme der Kosten für das neue Gebläse.
Meine Forderung an Wolf:
Kulanz
Antwort auf die Beschwerde vom 24.09.2013
Sehr geehrter Herr Frey,
wenn das Gebläse bereits ausgetauscht wurde, kann Ihr Installateur das ausgetauschte Gebläse zu uns zurück senden. Wir ersetzen dann das Gebläse entweder materiell oder Ihr Installateur erhält eine Gutschrift über den Kaufpreis des Materials, je nach dem was Ihr Installateur wünscht.
Eine Übernahme der Arbeitskosten ist auf Grund der überschrittenen Gewährleistung jedoch nicht mehr möglich.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Sascha Mühl, Wolf Kundenservice
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Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.