Defektes Gerät geliefert

Media Markt
Ingolstadt

Mein Mann und ich haben beim Media Markt einen Wärmepumpentrockner der Firma Haier bestellt und ihn für 25,-- € liefern lassen, weil er nicht ins Auto geht.

Soweit, so gut. Als der Trockner statt um 10:00 Uhr morgens erst um 19:00 Uhr abends kam, fand ich das schon ziemlich blöd, aber naja, MediaMarkt halt.

Als wir den Trockner nach der angemessenen Standzeit ausprobieren wollten, hat er aber nicht funktioniert, sondern gleich eine Fehlermeldung angezeigt, nach der wir den Kundendienst kontaktieren sollen. Nun gut, Samstags abends um 21:00 Uhr geht das schlecht. Also gleich Montag morgen beim MM angerufen und gesagt bekommen, wir müssen uns mit dem Kundendienst der Fa. Haier in Verbindung setzen. Ein Ersatzgerät hätten sie zu dem Preis auch nicht mehr da.

Welch eine Überraschung! Der extrem unfreundliche Kundendienst der Firma Haier erklärte uns dann, dass sie fürs Kommen und Schauen dann gleich mal 69,-- € von uns bekommen würden. Wir haben natürlich abgelehnt!

Ich bin eigentlich der Meinung, dass es nicht in unserer Verantwortung liegt, den Kundendienst zu kontaktieren und Geld dafür zu bezahlen, da das Gerät ja nie funktioniert hat. Und wenn wir den Trockner zurückbringen und umtauschen müssen, müssten wir uns wahrscheinlich ein Auto mieten, was ja wieder Geld kostet (vom Umstand mal ganz abgesehen).

Meine Frage ist nun: Was sind unsere Rechte? Müsste sich nicht der MM darum kümmern, dass ein Kundendienst kostenfrei kommt und nachschaut? Und uns gegebenfalls ein neues Gerät zum selben Preis besorgt? Oder liege ich da falsch?

Ich habe zwar hier in den Foren schon gelesen, aber irgendwie fand ich die Antworten auf unseren Fall nicht 100%ig passend, da wir ja schon ein defektes Gerät geliefert bekommen haben.

Meine Forderung an Media Markt:

Funktionierendes Gerät

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 269 Tagen und 13 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Sie haben einen Gewährleistungsanspruch gem. § 437 BGB an den Verkäufer. Sie sehen das schon richtig, dass die Herstellerfirma nicht ihr Ansprechpartner ist sondern MM. Hier ist der Verkäufer-sprich MM- in der Pflicht. Welche internen Ansprüche MM an den Hersteller hat ist für Sie uninteressant, Ihr Ansprechpartner und Gewährleistungsgeber ist MM. Gerne werden die Käufer auf die Herstellerschiene geschickt - das ist ne Masche von den Händlern- aber da brauchen Sie sich nicht darauf einzulassen. Sie entscheiden, wer in Anspruch genommen wird - und nicht der Händler. Sie haben auch darüber hinaus einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen bzgl. der Nachbesserung gem. § 439 Abs. 2 BGB. Sie entscheiden auch, ob nachgebessert wird oder ob sie ein neues Gerät haben wollen - in angemessener Weise jedoch. Ich würde an Ihrer Stelle auf sofortigen Umtausch bestehen, Ersatz Ihrer Aufwendungen, wenn dies nicht möglich ist Geld zurück - und Aufwendungsersatz.
Viel Erfolg.

Ich denke, wenn der Artikel schon defekt geliefert wurde, ist ein Anspruch auf Umtausch legitim. Oder Wandelung- wenn kein anderer intakter Artikel vorhanden ist.
Darauf würde ich bestehen!

Wir haben den Trockner auf eigene Faust umgetauscht und wenigstens die Transportkosten für die Anlieferung ersetzt bekommen. Allerdings bin ich der Meinung, dass der Händler sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen muss um sich um die Reparatur zu kümmern und nicht der Kunde, da der Trockner bei Lieferung schon defekt war.