Irreführende Werbung bei Kaufland

Kaufland
Neckarsulm

Werbung für Gala-Kaffee: dieser für 3,49 € Aktionspreis, gültig bis 21.09.2013.

Diese Aktionsfläche stand aber gestern immer noch da, und natürlich wurde der Kaffee 1,-- € teurer verkauft! Diese Einschränkung war auch nur sehr klein geschrieben.

Ist der Händler nicht verpflichtet, diese, m. E. nach irreführende Werbung zu entfernen und habe ich ein Recht auf den Aktionspreis?

Meine Forderung an Kaufland Warenhandel:

Verkauf zum Aktionspreis

Antwort auf die Beschwerde vom 24.09.2013
Kaufland

Abteilung: Kundendienst-Center

27.09.2013 | 08:37 Uhr

Sehr geehrter Kaufland-Kunde,

mit Interesse haben wir Ihren Beitrag gelesen.

Kundenservice hört bei Kaufland nicht an der Kasse auf. Wir informieren uns deshalb regelmäßig darüber, was unsere Kunden auf verschiedenen Plattformen im Internet über uns denken. Die Meinung unserer Kunden über Kaufland nehmen wir sehr ernst und sind Ihnen daher dankbar für Verbesserungsvorschläge und Hinweise.

Falls Sie es wünschen, setzten wir uns gerne persönlich mit der Hausleitung in Verbindung. Bitte schreiben Sie uns hierzu eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an facebook@kaufland.de. Gerne lassen wir Ihnen dann eine Antwort zukommen.

Schon jetzt vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Kaufland Kundendienst-Center

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