Laptop für Reise gekauft nach 7 Tagen Defekt

Saturn
Ingolstadt

Ich habe mir am 8.10.2013 ein Samsung Ativ 9 im Saturn Trier gekauft und nach 7 Tagen fährt es nicht mehr hoch und wird richtig heiß. Im Saturn Trier 15.10.23 sagt man mir, dass ein Umtausch nicht möglich ist da 2 kleine Kratzer auf dem Deckel sind, sie müssten es einschicken. Nachdem ich ihnen gesagt habe, dass der Laptop für einen Urlaub gedacht war und ich sofort eine Gutschrift oder ein Neugerät möchte wird mir gesagt das, dass nicht in ihrer Macht steht, da Sie ja sonst auf dem Gerät sitzen bleiben. Nach langer Diskussion und einem extrem unhöfflichen Abteilungsleiter welcher sagte zustehen würde mir nichts da am Gerät Gebrauchsspuren sind, gibt man mir ein Leihgerät. Ich möchte kein Leihgerät, ich möchte ein eigenes mitnehmen und meine Daten nicht in 4 Wochen wieder rumschieben müssen.

Hier was Samsung Deutschland dazu sagt:

https://www.facebook.com/SaturnDE/posts/538687019539743?comment_id=3605412&offset=0&total_comments=8&ref=notif&notif_t=feed_comment

Bestell-/Kundennummer: S104- 192922

Meine Forderung an Saturn:

Tausch oder Gutschrift innerhalb von 96Stunden

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 248 Tagen und 19 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Die verstoßen gegen geltendes Recht. Da gibt es eine 6-Monatsfrist. Der Anwalt etc. weiß dazu garantiert mehr und dann wird Saturn auch noch diese Kosten tragen müssen. Googeln Sie mal.

Achja, ich sehe gerade, das hat Ihnen schon jemand bei Facebook geschrieben:

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.htmlViel Erfolg!

Zitat:

". Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. "

Lieber Renault Twingo & Jayme,

wenn Sie beide dann schon Gesetze zitieren, dann doch bitte vollständig und nicht nur den Teil, der Ihnen gefällt!

Und in Zeiten, wo einem USB-Sticks und externe Platten hinterher geschmissen werden, sollte das Rumschieben von Daten nun wirklich kein Problem mehr sein!

Das Gesetz stimmt so. Es liegt doch ganz offensichtlich ein technischer Defekt vor, wenn das Gerät heiß wird. Ich persönlich bestehe in solch einem Fall auf ein Neugerät. Das ist gesetzlich korrekt. Achja, an alle, die meinen, sich hier herumtrollen zu müssen:

Das Gesetz kenne ich sehr wohl und halte mich daran. Begründet ist Ihr "sinnfreier" Kommentar jedenfalls nicht.

(Als Troll bezeichnet man im Netzjargon eine Person, die die Kommunikation im Internet fortwährend und auf destruktive Weise dadurch behindert, dass sie Beiträge verfasst, die sich auf die Provokation anderer Gesprächsteilnehmer beschränken und keinen sachbezogenen und konstruktiven Beitrag zur Diskussion darstellen.)

Ach Renault Twingo, natürlich stimmt das Gesetz so und natürlich liegt ein technischer Defekt vor. Das bestreitet hier doch niemand!
Worauf Sie persönlich bestehen, interessiert allerdings niemanden!

Und wenn Sie meinen, das Gesetz zu kennen, dann wissen Sie auch bestimmt, daß es da so einen dritten Absatz gibt: Der Verkäufer kann den Wunsch des Kunden ablehnen, wenn dies unwirtschaftlich ist! Darauf wird sich auch Saturn in diesem Fall berufen haben.
Wenn ein Laptop bereits nach einer Woche Gebrauchsspuren aufweist und heiß läuft, kann das viele Gründe haben: Unsachgemäße Nutzung, defekter Akku etc.
Wann sich der Händler darauf beruft, liegt i. d.R an der Art des Produktes. Wenn z. B 10€ In-Ear-Kopfhörer nach einer Woche kaputt sind, ist eine Reparatur unwirtschaftlich und natürlich bekommt man da ein neues Paar in die Hand gedrückt.
Aber bei einem 1000€ Gerät sieht die Sache eben etwas anders aus!

Im übrigen hat der Verkäufer auch das Recht auf zwei Reparaturversuche! Schlagen beide Versuche fehl, dann hat der Kunde das Recht vom Kauf zurückzutreten!

Das mit der 6-Monatsfrist ist geltendes Recht.