EMU Stiefel nach aufgangene Sohle Reparatur abgehlent

Graz

Hallo Humanic!

Letzte Winter habe ich EMU Stiefel 89.95€ für meine Tochter gekauft,1 Woche später Sohle kaputt, Umtausch nicht möglich nur Reparatur; 4 Woche später habe ich andere Stiefel erhalten, wieder Wartezeit, dann habe ich EMU Stiefel bekommen.

Lt. Verkäuferin haben diese Stiefel eine Garantie von 2 Jahre. Da Winter kurz ist und Stiefel mit gekaufte Pflege Produkt gepflegt waren, nach erste mal dieses Jahr war ganze Sohle aufgangen. In Geschäft haben genommen und behalten um zu Reparatur zu schicken ob das passiert ist, ist das frage. Woche später hab ich unfreundliche Telefonische Kommentar bekommen Stiefel sind in Abgenutzte zustand, getragen, nicht gepflegt und dreckig wird nicht repariert.

Meine Frage ist, muss ich mich rechtfertigen Stiefel geputzt zu sein oder sollte ich Stiefel nicht tragen dürfen. Durfte Verkäufer Kunde so behandeln? Wie lange halten Marke Schuhe 3 Monate oder länger? So was habe ich nicht erwartet bei Humanic, da ich jahrelang Kunde bin, nur leider in Deutschland dort ist mir so was noch nie passiert

M. f.G

Bestell-/Kundennummer: 558040

Meine Forderung an HUMANIC:

Entschädigung, Reparatur, neue EMU Stiefel

Antwort auf die Beschwerde vom 16.10.2013
HUMANIC Ges.m.b.H

Abteilung: Reklamationsabteilung

18.10.2013 | 06:25 Uhr

Sehr geehrte Frau Stanojevic,

vielen Dank für Ihr Mail. Es tut uns leid, dass Sie Grund zur Beanstandung gefunden haben.

Unsere Filialmitarbeiter haben sich nicht so kundenfreundlich verhalten, wie es Standard in allen unseren Humanic-Filialen sein sollte und in zahlreichen internen und externen Schulungen gelehrt wird. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.

Da uns ohne Ansicht der Schuhe keine professionelle Stellungnahme möglich ist, bitten wir Sie höflichst die Schuhe mit dem entsprechenden Kaufnachweis direkt in unsere Zentrale (Leder & Schuh AG, Lastenstraße 11, 8020 Graz) zu schicken. Unser Qualitätsmanagementteam wird Ihre Schuhe überprüfen und Sie bekommen umgehend darüber Bescheid, ob Ihrer Reklamation stattgegeben wird.

Wir möchten Sie allerdings freundlich darauf hinweisen, dass der gesetzliche Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren nur bei Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren und erst später in Erscheinung treten, Anwendung findet. Mängel, die durch Eigenverschulden oder Verschleiß entstanden sind, werden von der gesetzlichen Gewährleistungspflicht nicht erfasst.

Wir bedauern Ihre Unannehmlichkeiten und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Mag. Bianca Demmerer

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