Vor vier Monaten konnte 1+1 die Grundgebühr der All Net Flat nicht abbuchen. Daraufhin wurde der Internetanschluss am Handy ein Tag später ohne Vorwarnung gesperrt.
Ein Gespräch mit der Hotline brachte keinen Erfolg, da man dort munter auf die AGBs pochte. Dabei gibt es ein Urteil des BGH, also dem höchsten deutschen Gericht, dass die Klausel in den AGBs, dass bereits ab 25 € Zahlungsverzug gesperrt werden dürfe, unwirksam ist. Somit gilt §45 der TKV, erst ab 75€ Zahlungsverzug und Ankündigung darf gesperrt werden.
Auf mein Fax mit der Aufforderung, sofort zu entsperren, kam keine Reaktion. Die Entsperrung dauerte sechs Tage, obwohl am selben Tag der Sperre die Forderung ausgeglichen wurde.
Aufgrund meiner Sonderkündigung kam eine Reaktion von 1+1 mit einem 0815 Textbausteinbrief. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist nicht möglich, da 1+1 die Nummer nicht freigibt. Weiterer Schriftverkehr ist sinnlos, da man bei 1+1 leider nicht in der Lage ist, mehr als nur einen Standardbrief zu versenden.
Bestell-/Kundennummer: K18798581
Meine Forderung an 1&1 Telecom:
Akzeptanz der Sonderkündigung, Freigabe der Rufnummer zur Portierung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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kommentare und trackbacks 6
Natürlich kann man das Dauerschuldverhältnis vorzeitig beenden, siehe §314 BGB.
Wie gesagt, das BGH Urteil ist eindeutig und wenn 1+1 sich nicht dran hält sehe ich "die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist" unzumutbar.
Siehe den von mir zitierten Text. Im übrigen habe ich mich Telefonisch Rechtlich Beraten lassen.
Im übrigen Seltsam, dass Sie hier nur unnütze Kommentare abgeben aber selbst nichts veröffentlichen. Ein Schelm wer böses denkt!
1+1 hat es mittlerweile geschafft den richtigen Textbausteinbrief zu versenden, wie ich die Portierung (kostenpflichtig) durchführen kann.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Alle 1+1 Verträge werden in beidseitigen Einvernehmen aufgelöst