17.10.2013 | 11:18 Uhr | 252 Views
Der Gutschein wurde im Dezember 2009 erworben, im August 2011 eingelöst.
Leider kam es damals nicht zu einer Terminvereinbarung, da nur wenige Termine verfügbar waren. Jetzt wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Gutschein im August 2012 verjährt sei.Meine Forderung an NoLimits24:
Einlösung des Gutscheins oder Auszahlung des Wertes des Gutscheins, abzüglich eines Schadenersatzes für die verlorene Gewinnmarge
Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 245 Tagen und 18 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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