Defektes Gebläse

Wolf GmbH
Mainburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahr 2007 wurde an unserer Therme das Gasgebläse ausgetauscht, welches noch in die Garantieleistung fiel. Vor einer Woche zeigte die Therme erneut "Störrung 24" an. Nachdem wir einen Service-Techniker vor Ort hatten teilte dieser uns mit, daß das Gasgebläse erneut defekt sei. Nach gerade mal 6 Jahren! Wir erhielten am 16.10.2013 eine Rechnung über 500,69 Euro. Da dies wohl eine sogenannte Krankheit der Heizungsanlage ist möchte ich um Kulanz Ihrerseits bitten.

Mit freundlichen Grüßen,

M. Schmalfuß

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer:681598

Meine Forderung an Wolf:

Kolanz

Antwort auf die Beschwerde vom 21.10.2013
Wolf GmbH

Abteilung: Kundenservice

21.10.2013 | 12:51 Uhr

Sehr geehrte Frau Schmalfuß,

wie Sie aus den bisherigen Einträgen entnehmen können, verhält sich die Fa. Wolf sehr kulant bei defekten Ventilatoren. Der Kulanzrahmen beinhaltet die Bereitstellung des Materials. In Ihrem Fall wurde der Ventilator bereits getauscht, weshalb eine Bereitstellung eines neuen Ventilators nicht zielführend sein wird. Ein Kulanzantrag sollte immer vor Beginn der Reparatur gestellt werden.

Wir bitten Sie, dass Sie Ihre Kulanzanfrage nun an Ihren Installateur richten. Dieser kann sich anschließend gerne mit unserem Werkskundendienst in Verbindung setzen. Wir sind uns sicher, gemeinsam mit Ihrem Installateur, einen Lösungsweg zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

i. V. Sascha Mühl, Wolf GmbH

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Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.