Mahngebühren Inkasso

Neuss

Hallo, ich habe im März 2013 einen Stromanbieterwechsel zu Extraenergie durchgeführt. Ich hatte Ihnen aber sofort mitgeteilt, dass mein Stromverbrauch nur noch bei 3.500 kWh beträgt, da unser Sohn ausgezogen ist und wir nur noch ein 2 Personen Haushalt sind. Die haben mich aber prompt mit 4.200 kWh eingestuft und wollten dafür 125 Euro haben. Ich habe Ihnen dann mehrfach schriftlich, telefonisch und per Mail mitgeteilt, dass ich nicht bereit bin, für Strom zu zahlen den ich nicht nutzen werde und wollte auf 106 Euro eingestuft werden. Als dies Mitte April immer noch nicht geschehen ist, habe ich die beiden Abschläge in Höhe von insgesamt 250 Euro zurückbuchen lassen und habe Ihnen das Lastschriftverfahren entzogen und Ihnen im gleichen Atemzug 212 Euro überwiesen. Ab Mai habe ich dann weiterhin 106 Euro im Monat bezahlt. Im Juni haben sie es dann endlich geschafft, mich auf 106 Euro einzustufen. Im Juni erhielt ich dann zum ersten Mal Post vom Inkassounternehmen für Ihre Gebühren und die Rücklastschrift und die Mahnkosten. Ich teilte Ihnen mit, dass ich das Geld nicht zahlen werde, da ich von Anfang an gesagt habe, dass ich nur 106 Euro bezahlen werde, wenn das Unternehmen Exteraenergie solange für die Umstellung braucht, dann ist das nicht mein Problem. 2 Wochen später bekomme ich das zweite Inkassoschreiben, für die von mir zu wenig gezahlten Abschläge. Es ging um 43 Euro, die ich aber mittlerweilt bezahlt hatte, ich hatte diese aber nur bezahlt, weil man mir drohte, den Strom abzuschalten.

Heute nun bekomme ich wieder Post von diesem Inkassobüro, 3 Monate später, dass sie auf die erste Forderung verzichten, wenn ich die Rücklastschrift und die Mahngebühr bezahlen würde. Auf Ihre zweite Inakssorechnung müssten sie aber nach wie vor bestehen.

Da ich nach wie vor Meinung bin, dass Extraenergie viel zu lange für die Bearbeitung benötigt hat um den Abschlag zu ändern, denn 3 Monate ist zu lang, bin ich nicht bereit diese Kosten zu übernehmen. Am Montag habe ich nun einen Termin beim Anwalt. Ich werde das Geld auf keinem Fall bezahlen, denn ich bin all meinen Zahlungsverpflichtungen jeden Monat pünktlich nachgekommen, ich habe genau das bezahlt, was ich auch beantragt habe, Strom für max. 3.500 kWh entspricht 106 Euro Abschlag im Monat.

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Erlassung der Kosten durch das Inkassobüro und der Mahn-und Rücklastgebühr

Antwort auf die Beschwerde vom 22.10.2013
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

29.10.2013 | 11:33 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen und möchten Sie bitten, uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com zu kontaktieren. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Das übliche Geschäftsgebaren der ExtraEnergie (GF S. Schmidt) & eg factory (GF Dipl. Ing. T. Stiegler)!

Schutz vor Inkasso:

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/

Die Schlichtungsstelle Energie hat bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die EE erhoben:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesnetzagentur-prueft-beschwerden-gegen-billiganbieter-a-924029.html

Entscheidung: Extraenergie GmbH muss Rechnungen per Post zustellen:

http://www.ferner-alsdorf.de/2013/10/entscheidung-extraenergie-gmbh-hitstrom-muss-rechnungen-per-post-zustellen/

EnWG § 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden, Verordnungsermächtigung:

(2) Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Wird eine Vorauszahlung
vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen
Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies
angemessen zu berücksichtigen. Eine Vorauszahlung wird nicht vor Beginn der Lieferung fällig.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe heute eine Email von Extraenergie bekommen. Sie haben alle Rechnungen koririgiert, so dass mein Konto nun ausgeglichen ist.

Schlimm find ich nur, dass man oft zu seinem Recht kommt indem man es öffentlich machen muss. Warum geht es nicht einfacher. Vielen Dank an reclabox, eine echt tolle Internetseite, die ich echt nur empfehlen kann.

Extraenergie hat alles zurückgenommen und mir sogar den Bereits überwiesenen Betrag wieder gutgeschrieben.