Bin im 2. Jahr bei ExtraEnergie. Ist bisher alles gut gelaufen. Mitte des 1. Jahres merkte ich, das mein Verbrauch nicht so hoch ist. und wünschte für das Folgejahr eine andere Einstufung, von Paket 42 auf 3200,einem von mir geschätzten Verbrauch von 3000 KwHDer Vertrag wurde für das jetzt folgende Jahr auch rechtzeitig geändert. Aus dem bezahlten in Vorkasse bezahlten Betrag wollte ich so wenig verschenken, konnte dann aber ca 500 KwH nicht verbrauchen. (keine Rückerstattung laut AGB). Bei der jetzigen Abschlagberechnung wurde einfach der Betrag über 3000 KwH als Überziehung aufgeschlagen, und so berechnet als hätte ich jetzt schon die Endabrechnung in der Höhe überzogen.
Einzugsberechhtigung entzogen, wurde auch bestätigt, zahlte dann per Überweisung den Betrag laut Vertrag. Einige Tager später wurde trotzdem der von EE geforderte Betrag zusätzlich abgebuch, den ich dan zurückgefordert habe über die Bank. Jetzt kam Post von EE mit Forderungen über Foprderungen, Kündigungsandrohung mit Stromabschaltung und Eintrag in ein "Register" für Zahlungsunwillige Kunden.
Habe Beschwerde eingelegt, einen Anwalt konsultiert und die Verbraucherzentrale.
Warte jetzt auf Inkassobüro und Gericht-dann werde ich klagen.
Bestell-/Kundennummer: 01024183
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Anerkennung abgeschlossenen Vertrag und Klärung mit dem Energielieferer über geringeren Bedarf.
Antwort auf die Beschwerde vom 23.10.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen und möchten Sie bitten, uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com zu kontaktieren. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 5
Das übliche Geschäftsgebaren der ExtraEnergie (GF S. Schmidt) & eg factory (GF Dipl. Ing. T. Stiegler)!
Schutz vor Inkasso:
www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/
Die Schlichtungsstelle Energie hat bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die EE erhoben:
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesnetzagentur-prueft-beschwerden-gegen-billiganbieter-a-924029.html
Entscheidung: Extraenergie GmbH muss Rechnungen per Post zustellen:
www.ferner-alsdorf.de/2013/10/entscheidung-extraenergie-gmbh-hitstrom-muss-rechnungen-per-post-zustellen/
EnWG § 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden, Verordnungsermächtigung:
(2) Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Wird eine Vorauszahlung
vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen
Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies
angemessen zu berücksichtigen. Eine Vorauszahlung wird nicht vor Beginn der Lieferung fällig.
Warte immer noch auf eine Antwort auf meine Beschwerde.
Firma ignoriert bisher die Beschwerde
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst