30.10.2013 | 13:41 Uhr | 1636 Views
Ich bin jetzt ins Ausland gezogen und wollte deswegen ein Sonderkündigungsrecht bei Superfit geltend machen, da ich nicht mehr ins Fitnessstudio gehen kann.
Das ist leider abgelehnt worden, obwohl mir die Mitarbeiterin bei der Hotline von Superfit sagte, dass das möglich sei. Ich fühle mich dadurch von Superfit betrogen.
Meine Forderung an Superfit:
Das Akzeptieren der Sonderkündigung
Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 234 Tagen und 19 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Hallo,
wenn Superfit kein Studio an Ihrem neuen Wohnort betreibt und Sie auf Dauer umgezogen sind, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Es gibt ein Urteil dazu:
Oberlandesgericht Frankfurt (Az: 6 U 164/93)
Wer in einen anderen Ort oder Stadtteil umzieht, kann seinen Sportstudiovertrag kündigen. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.
Viel Erfolg.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst