Beschwerde über Saturn Neckarsulm, sowohl Mitarbeiter Tobias K. als auch Geschäftsführer Alexander K.
Ich war am 8.11. im Geschäft in Neckarsulm, um eine am 11.02.2013 gekaufte elektrische Zahnbürste wegen eines totalen Ausfalls im Rahmen der Gewährleistung austauschen zu lassen.
Zuerst bediente mich eine junge Dame, welche dann einen Kollegen hinzu bat, da ich auf mein Recht bestand, die Nacherfüllung in Form eines Austausches vornehmen zu lassen. Dieses Recht auf Auswahl der Art der Nacherfüllung steht mir nach § 439 Abs. 1 BGB eindeutig zu. Auch die im Abs. 3 erwähnte Möglichkeit der Weigerung durch den Verkäufer trifft in diesem Fall nicht zu, da
1. Der Austausch direkt vor Ort ohne unverhältnismäßige Kosten erfolgen kann und da
2. eine Reparaturdauer von 2 Wochen bei einem Hygieneartikel für mich eine erhebliche darstellt.
Zudem nimmt auch der Hersteller ausschließlich einen Austausch des Handteils vor, weil eine Reparatur unwirtschaftlich ist. Dann kam Herr Tobias K. hinzu und unterbrach mich direkt nach 2-3 Worten, als ich gerade erklären wollte, weshalb ich auch nach Ablauf der ersten sechs Monate immer noch das Wahlrecht der Art der Nacherfüllung habe. Aufgrund dieser Unverschämtheit gegenüber einem Kunden verlange ich den Geschäftsführer zu sprechen. Dieser zeigte sich jedoch ebenso unwissend wie seine Angestellten und bestand ebenfalls auf einer Reparatur.
Man ließ mir nur die Wahl, entweder die Zahnbürste zur angeblichen Reparatur da zu lassen, oder auf mein Recht auf Gewährleistung zu verzichten und das Geschäft zu verlassen. Eine geforderte Bestätigung, dass man mir den sofortigen Austausch als Ersatzlieferung im Rahmen der Gewährleistung nicht zugestehen will, verweigerte man mir ebenfalls.
Am gleichen Tag später, um ca. 16 Uhr, betrat ich erneut das Geschäft, um mit weiteren Informationen mein Recht auf Gewährleistung wahrzunehmen. Hierbei wurde dann abermals die Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Zahnbürste verweigert. Als ich verlangte, den Geschäftsführer erneut zu sprechen, behauptete man zuerst, der Geschäftsführer wäre nicht mehr im Hause, aber merkwürdiger Weise war er nicht einmal 5 Minuten nach einem Telefonat plötzlich doch anwesend. Er verweigerte die Annahme der neuen Informationen, welche mein Recht auf die sofortige Ersatzlieferung im Rahmen der Gewährleistung deutlich machen könnte und drohte mir mehrmals mit dem Rauswurf, bzw. Verwies mich mehrfach mündlich des Hauses. Ich entgegnete ihm, dass ich nicht eher gehen werde, bis ich entweder mein Recht auf Ersatzlieferung im Rahmen der Gewährleistung wahrnehmen konnte, oder nur nach Aufforderung durch Vollzugsbeamte.
So geschah es, dass zwei Beamte der Polizei erscheinen mussten, damit ich wenigstens eine Bestätigung habe, dass ich eine gütliche Einigung versucht habe.
Ich habe die Angelegenheit inzwischen einem Anwalt übergeben und werde den Vorfall auch über die Medien verbreiten. Die Verantwortung für den daraus resultierenden Imageschaden für Ihre Firma trägt allein der Geschäftsführer Alexander K.
Bestell-/Kundennummer: Beleg-NR.: 1326 / Trace-NR.: 124291
Meine Forderung an Saturn:
Sofortige Ersatzlieferung und Übernahme aller entstandener Kosten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Ich finde es als eine absolute Frechheit, wie die Firmen versuchen die Rechte der Käufer abzuwiegeln. Die meinen, sie hätten es nur mit De-p-pen zu tun. Da kann man nur sagen, bleibt weg von solchen Firmen wie Saturn, was nützen günstige Preise - mal ungeprüft- wenn die die Kunden vera-r-sc hen wollen. Da steckt System dahinter! Da hilft nur der juristische Hammer - und die Anprangerung im Netz! Bleibt dran und kämpft ihr Kunden!
Ich kann mich dem Kommentar meines Vorgängers nur anschließen. Ein Frechheit wie man als Kunde, gerade hier bei uns in Deutschland, behandelt wird und in welch infamer Weise um sein Recht verprellt wird.
Bislang keine Reaktion von Saturn