Hier der Brief, den ich Prioenergie geschickt habe, ich hab sooo die Schnauze voll!
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute werde ich einen Brief mit meinem Sonderkündigungsrecht an Sie schicken.
Wir haben im November ein Strompreispaket von 3500KW von Ihnen gekauft und nun bei der jährlichen Zählerablesung hat sich herausgestellt, dass wir zukünftig anstatt 66€ Abschlaf 76€ Abschlag bezahlen sollen, obwohl wir nur einen tatsächlichen Stromverbrauch von 1750KW Stunden im Abrechnungsjahr hatten. Als wir damals in die Wohnung zogen gaben wir an, dass wir mit 2 Personen hier einziehen und wurde mit dieser KW festgesetzt. Wir dachten, okay das ist in Ordnung. Wir haben hier viel mehr QM, wie in der alten Wohnung und kennen unseren Stromverbrauch noch nicht. Lieber zahlen wir ein bisschen mehr, anstatt am Ende des Jahres draufzuzahlen. Und nun DAS, es ist wirklich unglaublich, wie hier mit Neukunden umgegangen wird.
WIE können wir das PROBLEM lösen, ansonsten muss ich einen Anwalt konsuliteren, bzw. die Verbraucherzentrale, Bundesnetzagentur kontaktieren.
Schluss mit der Abzocke!
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Heruntersetzung des monatlichen Abschlages
Antwort auf die Beschwerde vom 18.11.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen und möchten Sie bitten, uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com zu kontaktieren. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 3
Dies habe ich schon am 08.11. per Email getan. Am gleichen Tag habe ich Ihnen auch ein Einschreiben mit dem Sonderkündigungsrecht zukommen lassen und bis heute leider nichts von Ihnen gehört!
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst