Ausgelacht

Bochum

Heute habe ich Post vom Jobcenter Bochum bekommen (20.11.20139) - ich soll am 21.11.2013 um 8 Uhr erscheinen. Ich habe den Termin telefonisch abgesagt mit der Begründung, dass der Termin zu kurzfristig ist.

Die nette Dame meinte, sie könnte mir auch telefonisch einen Termin in 2 Std. geben und ich hätte sofort zu erscheinen. Die Gelder werden mir gekürzt, wenn ich nicht komme, dabei beziehen weder ich noch mein Mann und meine Tochter Leistungen vom Jobcenter.

Muss man sich deshalb auslachen lassen und springen, wenn die entsprechende Person das möchte?

Meine Forderung an Jobcenter Bochum:

Stellungnahme

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 213 Tagen und 18 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Hallo,

ich bin kein Rechtsanwalt, jedoch kann ich hier auf §37 abs. 2 SGB X verweisen, in dem klar geregelt ist, dass ein postalischer Verwaltungsakt, was eine Einladung nunmal ist denn man trifft sich ja nicht auf Kaffee und Kuchen, erst 3 Tage nach Aufgabe in die Post als zugegangen gillt und dabei gillt nicht das Datum des Schreibens sondern der Poststempel. An das bzw. die Sozialgesetzbücher muss sich das Jobcenter ohne wenn und aber halten.

Fällt der Termin in diese 3 Tage, hat man eine sehr gute Rechtsgrundlage für einen Widerspruch gegen die Kürzung

Weder Sie, noch ihr Mann oder ihre Tochter beziehen Leistungen? Aber gleichzeitig schreiben Sie dass die Leistungen gekürzt werden sollen laut Arbeitsagentur. Passt nicht zusammen, oder?
Irgendwelche Gelder müssen Sie von dort bekommen da sonst ein angesetzter Termin bei der entsprechenden Behörde sinnlos wäre.

Bla bla bla. nur weil man Geld von da bekommt heißt es noch lange nicht das die mit menschen umgehen wie vieh. die denken sie seien GÖTTER und wundern sich dann wenn leute ausrasten nur weil die nicht vernünftig mit menschen umgehen können? die leute haben auch noch nie was von Menschenwürde gehört das verein