Ich war gestern im Netto in Hannover Kriegerstrasse einkaufen. Zuhause öffnete ich eine Packung Katzenfutter und mir kam ein stechender übel riechender Gestank in die Nase, bei genauerem hinsehen stellte ich fest, dass die Ware bereits seit längerem abgelaufen war.
Ich bin also heute wieder in die Filiale, um die Ware umzutauschen, bei der Gelegenheit schaute ich mir die Regale genauer an, hier war Ware, die bereits im April 2013 also weit mehr als einem halben Jahr abgelaufen war. Alleine in meinem Beisein wurden auf dem ersten Blick 5 Kartons mit abgelaufener Ware gefunden. Statt einer Entschuldigung seitens der Filialleitung kamen nur Ausreden und Schuld haben die anderen. Angeblich werde die Ware regelmässig kontroliert. Wenn Ware seit 7 Monaten abgelaufen ist, kann man wohl kaum von regelmässig sprechen. Die Filialleitung gab mir zwei Ersatzprodukte und auf dem weg zur Kasse sah ich, das auch diese Produkte bereits seit längerem abgelaufen waren.
Leider war die Filialleitung dann nicht mehr zu sprechen, da andere Sachen angeblich wichtiger waren. Ich finde dies ein absolut untragbare Haltung seitens der Filialleitung. Mit den Worten man könne ja nicht alles kontrollieren dafür habe Sie keine Zeit verabschiedete Sie sich. Keine Einsicht oder Entschuldigung. Ich kann verstehen, das man mal etwas übersieht, aber bis zu 7 Monate über MHD das hat nichts mit übersehen zu tun sondern mangelde Kontrolle.
Der Kunde ist mal wieder der gear. weil die Benzinkosten und der Zeitaufwand natürlich nicht erstattet werden, geschweige denn, sich für soetwas entschuldigt wird. Ich habe zudem heute die Lebensmittelüberwachung eingeschaltet und hoffe das so dem ganzen abhilfe gegeben wird. Ich möchte an dieser Stelle noch erwähnen, das es sich nicht nur um Katzenfutter handelt, auch andere Waren wie Jogurt, Hackfleisch oder Wurst habe ich dort schon des öfteren mit überschritten MHD umtauschen müssen. Ich frage mich nur ob es die Aufgabe des Kunden ist, alle Artikel auf Haltbarkeit zu prüfen
Meine Forderung an Netto Marken-Discount:
Frische Ware, angemessene Entschädigung für Zeitaufwand und Bezinkosten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Hmmm, ich frage mich wo Ihr Problem liegt? Das sie keine Entschuldigung bekomm haben? Es ist nicht verboten Ware mit überschrittenem Datum zu verkaufen. Es gibt lediglich das Datum an bis zu welchem Zeitpunkt der Hersteller einwandfreie Ware garantiert. Desweiteren hat SB Fleisch ein Verbrauchsdatum und kein mhd. Das man ihnen die Ware dennoch umtausch wollte nennt man Kulanz, das ist keine Pflicht! Immerhin sind sie vorangegangen einen Kaufvertrag eingegangen in beiderseitigem Einverständnis. Und wenn es schon öfter vorgekommen ist, warum gehen sie dann weiter dort einkaufen?
Abschließend, ich als Verbraucher achte sehr wohl auf das mhd.
Sehr geehrte (r) Corey Taylor,
mit Ihrer Antwort kann ich nicht konform gehen.
Ob Lebensmittel nach Ablauf des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums wertgemindert oder nicht mehr zum Verzehr geeignet sind, ergibt sich zwar nicht aus dem MHD. Eine Wertminderung oder eine Ungeeignetheit zum Verzehr kann jedoch sehr wohl vorliegen, bestimmt sich aber nach den konkreten Umständen im Einzelfall. Dabei obliegt demjenigen, der Lebensmittel in Fertigpackungen mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum in Verkehr bringt, eine erhöhte Verantwortung. Nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) muss dieser sich sorgfältig über die Beschaffenheit des Lebensmittels vergewissern und, sofern eine Wertminderung eingetreten ist, dies kenntlich machen. Erfolgt die Kenntlichmachung nicht, so erfüllt dies den Straftatbestand und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Da das Katzenfutter verdorben war, kann man wohl davon ausgehen, dass Netto seinen Verpflichtungen nicht nachkommt! Der Verkäufer hat den konkreten Zustand der abgelaufenen Ware zu überwachen und ggf. „Gefahren“ zu kennzeichnen.
Hallo Bi Bo,
sehr wohl haben sie Recht das der Verkäufer sich, wenn er Waren mit überschrittenem mhd verkauft, davon überzeugen muss das die Ware noch verkehrsfähig ist. Mein Fehler.
Dennoch gelten meine anderen Ausführungen immer noch, immerhin war der Kunde mit dem Kaufvertrag einverstanden. Ich mag hier auch gar nicht auf sämtliche "missverstandene Rechte" eines Kunden eingehen, dafür reicht mir hier der Platz nicht. Aber nach zahllosen gelesenen Reklamationen auf dieser Seite, musste ich auch mal "meinen Senf dazu" geben.
In diesem Sinne. schönen Abend noch!
Danke BiBo für diese interessante Erläuterung, aber wie Corey Taylor schon schreibt, es schadet nicht, als Kunde einfach selbst einen Blick drauf zu werfen.
Und natürlich ist der Kunde in dieser Situation der Depp. Aber was soll die Filialleitung denn auch großartiges dazu sagen! Hätte Ihnen genau erläutert werden sollen, daß die Filiale chronisch unterbesetzt ist und man auch nicht mehr kann als arbeiten?
Das ist nunmal das Resultat von Billig, Billig und noch Billiger! Und dann kommt der nächste und schreit nach Kundentoilette sowie Extrabehandlung!
Wenn Ihnen das schon öfters aufgefallen ist, wieso achten Sie dann nicht selbst drauf? Im übrigen wird die alte Ware immer nach vorne gepackt und die neue nach hinten, nur mal so als Tipp!
Und im übrigen kann man einen Joghurt durchaus noch genießen, wenn dieser schon etwas über dem MHD ist!
Es gibt eindeutige Rechtsprechung hierzu. Der Kunde darf Ware mit gültigem Haltbarkeitsdatum erwarten.
Das Oberlandesgericht Hamburg z. B. hatte in einer Entscheidung die Frage zu klären, ob ein Kunde erwarten könne, in einem "normalen" Verkaufsregal ausschließlich Waren ohne abgelaufenes Haltbarkeitsdatum vorzufinden, denn dann würde der Verbraucher ohne klarstellenden Hinweis in seinen Erwartungen getäuscht und irregeführt, wenn er dem Regal Waren mit abgelaufenen Haltbarkeitsdatum entnehme. Das Oberlandesgericht bejahte diese Frage und folgte damit entsprechenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte Köln (GRUR 1988, 920 - "Mindesthaltbarkeitsdatum") und Hamm (WRP 1992, 714 - "Haltbarkeitsdatum").
Für eine unterbesetzte Filiale kann der Kunde nichts (bitte jetzt nicht zum x-ten Mal mit irgendwelcher Kostenfaktoren, Kunde will nur billig, überfordertes Personal usw. kommen! Es gibt nun mal auch für diese armen, ausgebeuteten Beschäftigten gewisse gesetzliche Verpflichtungen, die einzuhalten sind). Ich glaube auch, dass Netto sich jetzt erst einmal behördlichen Ärger einhandelt. Der Kunde vertraut dem Discounter und hat eigentlich besseres zu tun als bei jedem Artikel auf ein MDH zu achten. Es sollte selbstverständlich sein, dass abgelaufene Ware extra deklariert wird - meine Meinung.
Liebe Kommentatoren, klar kann man Ware auch noch nach ablauf des MHD geniessen, aber nicht wenn ein Pelzmantel aus Schimmel den Jogurt verdeckt. Zum anderen darf abgelaufene Ware nur verkauft werden, wenn diese speziel gekennzeichnet ist, dies war hier nicht der Fall.
Es geht hier auch nicht darum das Ware ein oder zwei Tage über MHD ist, ich spreche hier von 7 Monaten, und im übrigen die neue Ware die hinter der anderen Ware lag war tatsächlich frischer, diese war nur 4 Monate abgelaufen.
Was mich hier wirklich gestört hat, war das zu einem tatsächlich keinerlei einsicht seitens der Filialleitung gab und das mein Umtausch ebenfalls abgelaufene Ware war. Und die Zeit einen Einkauf mit über 70 Produkten jedes einzeln zu kontrollieren habe ich nicht und es ist auch nicht meine Aufgabe, hier ist eindeutig laut Rechtsrechung der Händler in der Pflicht.
Hallo? Ich bin Kunde und Netto ist Gott. warum sollten die sich also melden?
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