Defektes Gasgebläse 8603047 - Fehler 024

Wolf GmbH
Mainburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie bei so vielen anderen Kunden mit einer Wolf-Heizung hat auch bei unserer Heizung CGS 20/160 aus Dezember 2007 das Gasgebläse nicht einmal ein Jahr nach Ablauf der Garantie seinen Geist aufgegeben. Unser Installateur, die Firma Kriener & Trübner aus Leverkusen, die auch die Heizung seinerzeit eingebaut hat, hat das Gasgebläse zwischenzeitlich ausgetauscht und uns in Rechnung gestellt. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Kosten hierfür wie bei zahlreichen anderen Kunden auf Kulanz übernehmen würden. Sollte dies für Sie in Frage kommen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sich zur weiteren Abwicklung mit mir in Verbindung setzen würden. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Lars Eckhoff

Meine Forderung an Wolf:

Erstattung der Kosten für den Austausch

Antwort auf die Beschwerde vom 02.12.2013
Wolf GmbH

Abteilung: Kundenservice

02.12.2013 | 09:06 Uhr

Sehr geehrter Herr Eckhoff,

Kulanzansprüche müssen immer im Vorfeld einer Reparatur eingereicht werden. Wie Sie aus den bisherigen Einträgen in diesem Forum entnehmen können, verhält sich die Fa. Wolf sehr kulant was den Austausch des Ventilators betrifft. Im Rahmen der Kulanz ist Wolf bereit einen neuen Ventilator zur Verfügung zu stellen. In Ihrem Fall wurde der Ventilator jedoch schon ausgetauscht. Wir sind nach wie vor bereit einen neuen Ventilator materiall zur Verfügung zu stellen. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Installateur. Ein finanzieller Ausgleich an Sie direkt ist leider nicht möglich, da sämtliche Geschäftsabwicklungen ausschließlich mit eingetragenen Fachfirmen getätigt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

i. V. Sascha Mühl, Wolf GmbH

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Für mich als Verbraucher stellt sich die Frage, wieso ein Hersteller die Gas-Gebläse aus einer defekten Charge nicht selbstständig zurückruft und wieso der betroffene Kunde, der ein bereits nach Herstellung defektes Bauteil erwirbt, keinen Rechtsanspruch auf Ersatz des Schadens hat, sondern "im Vorfeld einer Reparatur" einen Kulanzantrag stellen muss?
Meine Lehre: Dem Hersteller - hier der Wolf GmbH - nicht vertrauen, demnächst grundsätzlich vor jeder Reparatur sicherheitshalber einen Kulanzantrag stellen (und am besten ohne Verzicht auf etwaige Schadensersatzansprüche), und sich das defekte Bauteil immer aushändigen lassen und ggf. als "Beweisstück" mehrere Jahre aufbewahren.
Auch wenn das Ersatzteil bereits bezahlt wurde aber Fa. Wolf dennoch keinen finanziellen Ausgleich gewährt, so kann man immer noch ein "aus Kulanz" später ausgetauschtes Ersatzteil auf eBay versteigern und seinen Schaden so etwas mindern.
Last but not least muss sich natürlich jeder die Frage stellen, ob er zukünftig bei einem Austausch der Heizung noch einmal ein Gerät der Firma Wolf kaufen möchte.

Danke, es wurde eine kundenfreundliche, kulante Lösung gefunden.