Unberechtigte Rücklastgebühren

Düsseldorf

Die Rechnung für Oktober 2013 wurde durch Vodafone gelegt, und es wurde mit Frist eine Bezahlung per Überweisung oder im Shop gefordert.

Die Zahlung erfolgte fristgerecht im Vodafone Shop, jedoch wurde der Betrag entgegen der eigenen Angaben bereits 2 Tage vor Ablauf der Frist vom Konto abgebucht. Da das Konto zu diesem Zeitpunkt nicht gedeckt war, erfolgte eine entsprechende Rücklastschrift.

Obwohl der Fehler offensichtlich von Vodafone gemacht worden waren, sollen wir nun mit der neuen Rechnung 15 Euro Rücklastgebühren zahlen.

Das kann jawohl nicht der Ernst sein!

Meine Forderung an Vodafone:

Ausbuchung oder Gutschrift der Rücklastgebühren

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Klarer Fall. Lastschrift zu früh, Fehler des Lastschrifteinreichers. Zudem sind 15,- Euro RL-Gebühr ungesetzlich. Unternehmen dürfen eine Rücklastschriftgebühr, wenn eine Lastschrift nicht eingelöst werden konnte, nur in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (meist: 3,- €) fordern. Deutlich höhere Gebühren sind eindeutig unzulässig! Ist so bereits vom BGH entschieden worden, aber viele Unternehmnen machen weiter wie bisher.

Keine Reaktionen bis jetzt. Auch nicht per E-Mail.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Nie wieder was gehört von Vodafone. ^^