Sehr geehrte Damen und Herren,
als Eigentümer eines leerstehenden (unbewohnten) Wohngebäudes bekam ich am 15. August 2013 eine Schlussrechnung für den Stromverbrauch für die Dauer der Belieferungszeit von 01.01.2013 bis zum 06.02. 2013 (37 Tage) in Höhe von 309,39 Euro für den Verbrauch von 1077 Kilowattstunden.
Bei einem danach mit dem eon-kundenservice geführten Telefonat teilte ich dem Stromversorger EON den Zählerstand vom 20.08.2013 nämlich 81402 mit.
In einem darauffolgenden Anschreiben wies ich darauf hin dass der Anfangszählerstand beim derzeitigen Stromversorger e wie einfach mit 81081 registriert ist.
Daraufhin wurde mir am 30. August 2013 eine korregierte Schlussrechnung in Höhe von 110,75 Euro für den Verbrauch von 374 Kilowattstunden zugesandt.
Nach mehrerern Telefongespächen mit dem eon-kundenservice und einer e-mail mit beigefügter Endabrechnung des Vorjahresverbrauches (2012 = 389 Kw/h) erhielt ich am 10. September erneut eine korregierte Schlussrechnung von EON in Höhe von 21,75 Euro für den Verbrauch von 52 Kw/h. Abgerechnet wurde richtiger Weise der bei dem jetzigen Stromversorger vorliegende Anfangs-Zählerstand.
Noch vor Begleichung der Rechnung erhielt ich am 18. September eine erneut korregierte Schlussrechnung (diesmal mit dem Zählerstand vom 20. August). Es wurden 110,75 Euro für 374 Kw/h in Rechnung gestellt.
Nachdem mehrere Telefonate mit dem eon-Kundensevice zur Klärung des Sachverhaltes ergebnislos verliefen, habe ich zunächst diek orrekte Schlussrechnung in Höhe von 21,75 Euro vom 10. September beglichen.
Nun erhielt ich von Eon am 16. Oktober eine Mahnung in Höhe von 92,83 Euro zuzüglich 5 Euro Mahngebühren.
Erneute Telefongespräche mit dem Eon-Kundenservice, mit der Bitte bei derzeitigen Stromanbieter den dort vorliegenden Abrechnung-Zählerstand (vom 06.02.2013) zu erfragen, blieben wieder ergebnislos, da mir am 30. Oktober 13 ein Schreiben mit der Androhung der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens und einer Forderung von 97,83 Euro zuzüglich 5,00 Euro Mahngebühren zugestellt wurde.
Der eon-Kundenservice teile mir bei einem darauf folgenden Telefonat mit, dass der Netzanbieter den zur Abrechnung gültigen Endstand (also 81402 am 06.02.13) so mitgeteilt habe.
Der Netzanbieter ist Eon und woher hat Eon diese Information?
Heute habe ich erneut eine Mahnung bekommen. Diesmal beläuft sich der geforderte Betrag auf 99,00 Euro zuzüglich 5 Euro Mahngebühren (also 104 Euro).
Gespräche und Telefonate in denen ich darauf hinweisen habe, dass es sich um ein leerstehendes Wohngebäude handelt, die Zusendung der Vorjahresrechnung mit einem Gesamtjahresverbrauch von 384 Kw/h und die Bitte den beim neuen Stromanbieter vorliegenden Abrechnungszählerstand zu erfragen, blieben völlig unbeachtet. Solche Ignoranz ist denn doch schon erstaunlich.
Ich werde im abgerechneten Objekt dieses Jahr voraussichtlich einen Gesamtjahresverbrauch von ca. 450 Kilowattstunden haben davon will Eon an 37 Tagen 374 Kw/h geliefert haben und abrechnen.
Bei einem Tagesverbrauch von 1,22 Kilowattstunden ist das den doch eher unwahrscheinlich!
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 242 075 698 489
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland:
Endgültige Klärung und Beachtung des per Einschreiben zugesandten Anschreiben
Antwort auf die Beschwerde vom 10.12.2013
Sehr geehrter Herr Biesel,
es tut uns sehr leid, dass Ihre bisherigen Anfragen in unserem Kundenservice nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet wurden. Gern werden wir Ihr Anliegen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
E.ON Energie Deutschland GmbH
kommentare und trackbacks 1
Zusendung einer diesmal korrekten Schlussrechnung